Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Paris: Frankreichs Parlament beschließt umfassendes Handyverbot an Schulen

Paris
31.07.2018

Frankreichs Parlament beschließt umfassendes Handyverbot an Schulen

Ein Handyverbot, wie es nun das Parlament in Frankreich beschlossen hat, wird es hierzulande wohl nicht geben.
Foto: Jens Kalaene, dpa (Symbolbild)

Frankreichs Präsident Macron hat mit dem Handyverbot an Schulen eines seiner Wahlkampfversprechen eingelöst. In Deutschland ist der Umgang uneinheitlich.

In Frankreich gilt künftig an Schulen ein umfassendes gesetzliches Handyverbot. Abgeordnete der Regierungspartei La République en Marche und Liberale stimmten am Montag in letzter Lesung in der Nationalversammlung für die Regelung, während Vertreter linker und konservativer Parteien sich enthielten. Die Initiative war ein Wahlkampfversprechen von Präsident Emmanuel Macron. Die Opposition sieht darin eine Scheinlösung. In Deutschland handhaben die Schulen den Umgang mit Handys unterschiedlich.

Seit 2010 ist in Frankreich die Handynutzung während des Unterrichts verboten

Für das Handyverbot in Frankreich stimmten 62 Parlamentarier, es gab nur eine Gegenstimme und einige Enthaltungen. Das Verbot wird nach den Sommerferien an Vorschulen, Grundschulen und weiterführenden Schulen gelten. Es betrifft demnach Kinder und Schüler im Alter von drei bis 15 Jahren. Französische Gymnasien (Lycées) haben die Möglichkeit, ebenfalls ein Handyverbot einzuführen, sind aber nicht dazu verpflichtet.

Die neue Regelung sieht ein Komplettverbot internetfähiger Geräte wie Handys, Tablets und Smartwatches in allen Räumlichkeiten und bei schulischen Aktivitäten auch außerhalb des Schulgebäudes vor. Ausnahmen gibt es für den Gebrauch für den Unterricht sowie für Kinder mit einer Behinderung.

Seit 2010 gilt in Frankreich bereits ein Gesetz, das die Handynutzung während des Unterrichts verbietet. Bildungsminister Jean-Michel Blanquer machte jedoch geltend, diese habe nicht flächendeckend gegolten und über keine solide Rechtsgrundlage verfügt. Das neue Gesetz befördere Frankreich "ins 21. Jahrhundert", erklärte er.

Der deutsche Verband Bildung und Erziehung lehnt ein generelles Verbot ab

Knapp neun von zehn französischen Jugendlichen zwischen zwölf und 17 Jahren besitzen ein Smartphone. Verfechter des neuen Gesetzes argumentierten unter anderem, die Handynutzung störe die Aufmerksamkeit im Unterricht, das Schulklima und verringere die körperliche Betätigung auf den Schulhöfen.

Kritiker des Verbots erklärten dagegen, die bisherige Regelung sei ausreichend gewesen. Sie warnten zudem vor "logistischen Problemen und den Kosten" für die Aufbewahrung der Handys.

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) lehnt für Deutschland ein Handyverbot wie in Frankreich ab. "Ein generelles, gesetzliches Verbot hilft uns nicht weiter", erklärte der Verband am Dienstag in Berlin. Die Schulen brauchten "vor allem Regelungen, mit denen Grenzen gezogen werden können, aber gleichzeitig das Erlernen von Medienkompetenz ermöglicht werden kann".

Leider hätten die meisten deutschen Schulen in dieser Hinsicht aber "steinzeitliche Ausstattungen", bemängelte der Verband. Seit der Ankündigung vor zwei Jahren, im Rahmen eines Digitalpaketes fünf Milliarden Euro bereitzustellen, sei kaum etwas passiert.

In Deutschland regeln die Länder teils gesondert den Umgang mit Handys

"Solange die Schulen also nicht entsprechend ausgestattet sind, um mit staatlich finanzierten Geräten Medienkompetenz zu vermitteln, sind wir gezwungen, auf die Medien zurückzugreifen, die die Kinder mitbringen", erklärte der VBE-Bundesvorsitzende Udo Beckmann. Das Erlernen von Medienkompetenz sei für die "Arbeitswelt von morgen" zentral.

In Deutschland wird der Umgang mit Handys und anderen mobilen Geräten teils in den Schulgesetzen der Länder geregelt, meist aber individuell in den Hausordnungen der Schulen. In den meisten Fällen sei es "- mit Blick auf einen störungsfreien Unterricht - untersagt, das Handy während des Unterrichts zu benutzen", erklärte der Sprecher der Kultusministerkonferenz (KMK), Torsten Heil, in Berlin.

Auch die KMK erkennt ausdrücklich die Bedeutung von Smartphones und Co. an und hat dazu die Strategie "Bildung in der digitalen Welt" entwickelt. Ziel ist es demnach, dass "jede Lehrkraft, jede Schülerin und jeder Schüler sukzessive (...) ein vernetztes multifunktionales mobiles Endgerät nutzen kann". (Von Isabelle Cortes, afp)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.