Freiburg: Verdächtiger ist erwachsen
Der Flüchtling gab an, minderjährig zu sein
Im Fall des Sexualmordes an einer Studentin in Freiburg wird der tatverdächtige Hussein K. voraussichtlich nach Erwachsenenstrafrecht angeklagt. Ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes Altersgutachten kommt zum Schluss, dass er zur Tatzeit mindestens 22 Jahre alt war und nicht wie von ihm angegeben 17 Jahre alt, teilte die Behörde gestern mit.
Hussein K. wird vorgeworfen, im vergangenen Oktober in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin vergewaltigt und ermordet zu haben. Wäre er zur Tatzeit 17 Jahre alt gewesen, würde Jugendstrafrecht gelten. In Deutschland galt er als minderjähriger Flüchtling und bekam besondere Betreuung. Nach Erwachsenenstrafrecht droht dem Verdächtigen in dem Mordprozess den Angaben zufolge eine lebenslange Freiheitsstrafe. Nach Jugendstrafrecht sind in der Regel höchstens zehn Jahre, in schweren Fällen 15 Jahre Haft möglich.
Bevor der Prozess beginnt, wird es weitere Untersuchungen zum genauen Alter des Verdächtigen geben. Hussein K. war nach Angaben deutscher Behörden im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland gekommen. Er sagte, 17 Jahre alt zu sein und aus Afghanistan zu stammen. Nachweise hatte er nicht vorlegen können. Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau 2013 war er in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber gegen Auflagen vorzeitig entlassen worden. Er tauchte unter und kam nach Deutschland. Die deutschen Behörden wussten nichts von der kriminellen Vorgeschichte des Mannes, weil Griechenland den Angaben zufolge ihn nicht international zur Fahndung ausgeschrieben hatte. (dpa)
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