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  3. Freiburg: Verschwundene Maria H.: Begleiter zu sechs Jahren Haft verurteilt

Freiburg
09.07.2019

Verschwundene Maria H.: Begleiter zu sechs Jahren Haft verurteilt

Am Landgericht Freiburg ist heute das Urteil gegen mutmaßlichen Entführer im Fall der verschwundenen Maria gefallen.
Foto: Patrick Seeger, dpa (Archivfoto)

Urteil im Prozess um den Fall der jahrelang verschwundenen Maria: Der Angeklagte muss sechs Jahre wegen Kindesentführung und sexuellen Missbrauchs ins Gefängnis.

Nach dem Urteil trennen sich die Wege Marias und des Mannes endgültig. Der 58-Jährige wird in Handschellen aus dem Gerichtssaal geführt und ins Gefängnis gebracht. Maria, heute 19, geht zurück zu ihrer Familie. Mit dem Richterspruch am Dienstag vor dem Landgericht Freiburg endet das Strafverfahren in einem ungewöhnlichen, jahrelang dauernden Vermissten- und Kriminalfall.

Verschwundene Maria H. lernte den Mann mit 11 Jahren im Internet kennen

Der Mann aus Blomberg in Nordrhein-Westfalen, der mit der minderjährigen Maria aus Freiburg mehr als fünf Jahre lang untergetaucht war, wird zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren verurteilt. Zudem muss er Marias Mutter Schmerzensgeld in nicht genannter Höhe zahlen.

Maria, die dem rund 40 Jahre älteren Mann im Gerichtssaal direkt gegenüber sitzt, nimmt das Urteil äußerlich regungslos zur Kenntnis. Kommentieren mag sie es, als sie später gefragt wird, nicht. Der Mann sucht, wie schon oft während des Prozesses, Blickkontakt zu der jungen Frau. Doch Maria schaut nicht in seine Richtung.

Die Vorwürfe der Anklage haben sich in dem seit Anfang Mai laufenden Strafprozess weitgehend bestätigt, sagt der Vorsitzende Richter Arne Wiemann in der Urteilsbegründung. Maria, damals 13, war demnach im Mai 2013 zu Hause in Freiburg ausgerissen - gemeinsam mit dem Mann, den sie knapp zwei Jahre zuvor, als sie elf Jahre alt war, im Internet kennengelernt hatte. Der verheiratete Familienvater habe sich in Chats anfangs als Teenager ausgegeben. Die Mutter, die den Zugang des Kindes ins Internet beschränkt hatte, ahnte davon nichts. Auch nicht, dass das ungleiche Paar die gemeinsame Flucht plante.

Die Reise ging mit dem Fahrrad durch Osteuropa nach Italien. Die ersten Jahre habe das Paar im Zelt gewohnt. Die vergangenen zwei Jahre lebte es demnach gemeinsam in einer Wohnung in der Küstenstadt Licata in Sizilien. Maria und der Mann gaben sich als Vater und Tochter aus. Mit Gelegenheitsjobs finanzierten sie ihr Leben.

Urteil im Fall Maria H.: Verheirateter Familienvater spricht von "Liebe"

Maria, die in Freiburg ein Gymnasium besucht hatte, musste im Auftrag des Mannes betteln gehen, stellt das Gericht fest. Sie lebte isoliert, eine Schule besuchen durfte sie nicht. Auch der Zugang zu Smartphone und Internet blieb ihr verwehrt.

Erst kurz bevor sie 18 Jahre alt wurde, ging sie nach ihren eigenen Worten heimlich ins Internet. Dort sah sie, dass ihre Familie noch immer nach ihr suchte. Sie entschloss sich im August vergangenen Jahres zur Flucht. Wenig später wurde der Mann in Italien festgenommen. Sie lebt heute wieder bei ihrer Mutter und versucht, ein normales Leben zu führen.

"Der nun Verurteilte hat mehrfach betont, dass er Maria bis heute liebt", sagt der Richter. Es habe in den mehr als fünf Jahren des gemeinsamen Untertauchens "eine gegenseitige Fixierung aufeinander bei einem krassen Altersunterschied gegeben".

Der verheiratete und nicht vorbestrafte Familienvater habe "in höchstem Maß egoistisch und unverantwortlich" gehandelt. Er habe die damals Minderjährige in mehr als 100 Fällen sexuell missbraucht. Zudem handele es sich um einen schweren Fall von Kindesentziehung.

Vor Gericht hatte Maria umfassend und unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt. Der Mann legte, ebenfalls nichtöffentlich, ein Geständnis ab. "Es war nicht von Reue getragen", sagt der Richter. Der Mann gehe bis heute davon aus, dass es sich um eine Liebesbeziehung und eine "geistige Verbindung" gehandelt habe. Er habe das Mädchen jedoch in ein Abhängigkeitsverhältnis gedrängt.

Sechs Jahre Haft für Begleiter von Maria H.: Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Eine Gefahr für die Allgemeinheit gehe von dem Mann nicht aus, heißt es in der Urteilsbegründung. Sicherungsverwahrung, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, verhängt das Gericht nicht. Es sei höchst unwahrscheinlich, dass der Mann nach seiner Entlassung aus der Haft wieder eine ähnliche Beziehung mit einer Minderjährigen eingehe, sagt Wiemann: "Das, was wir hier verhandelt haben, ist ein absolut außergewöhnlicher und wohl auch einmaliger Fall."

Mit dem Strafmaß von sechs Jahren Haft positioniert sich das Gericht zwischen den zuvor gestellten Anträgen. Bei den Plädoyers Ende Juni hatte die Staatsanwältin, neben Sicherungsverwahrung, sieben Jahre und drei Monate Gefängnis gefordert. Der Verteidiger plädierte für vier Jahre und sechs Monate Haft.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zur Frage, ob die am Prozess Beteiligten Revision einlegen werden, wollten sie sich am Dienstag nicht äußern (Az.: 3 KLs 160 Js 12932/13 AK 7/19). (Von Jürgen Ruf, dpa)

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