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Freiburg
08.01.2018

Freiburger Sexualmord: Hussein K. war länger am Tatort als vermutet

Der Angeklagte Hussein K. im Freiburger Landgericht: Ihm werden in dem seit September laufenden Prozess Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen.
Foto: Patrick Seeger, dpa

Hussein K., der Angeklagte im Freiburger Mordprozess, hatte ein Handy der neuesten Generation. Die Polizei hat es entschlüsseln lassen und kam so an minuten- und ortsgenaue Daten.

Im Prozess um den Sexualmord an einer Studentin sehen die Ermittler den Tatvorwurf gegen Flüchtling Hussein K. nach Auswertung von dessen Handy-Daten als erhärtet an. Die auf dem Mobiltelefon gespeicherten Standort- und Bewegungsdaten belegten, dass Hussein K. in der Tatnacht am Tatort gewesen sei, sagte ein Experte der Kriminalpolizei am Montag vor dem Landgericht Freiburg. Er habe sich dort rund eine Stunde und 45 Minuten aufgehalten und damit länger als bislang vermutet. Erst am frühen Morgen habe er sich entfernt. 

Erste Sonderkommission mit Cybercrime-Spezialisten

Hussein K. werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hat zugegeben, im Oktober 2016 nachts in Freiburg die 19-Jährige vergewaltigt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Die Frau ertrank im Wasser des Flusses Dreisam. Ein Urteil soll es frühestens Mitte März geben.

In dem Fall habe die Polizei erstmals in Baden-Württemberg Spezialisten der Abteilung Cybercrime in eine Sonderkommission geholt, sagte der Beamte. Der Grund sei die Vielzahl digitaler Spuren gewesen. Hussein K. habe ein Handy neuester Generation bei sich getragen. Dieses speichere automatisch Daten, unter anderem zu Standorten und Bewegungen. Auch Höhenprofile ließen sich so erstellen. Die Polizei sei jedoch technisch nicht in der Lage, diese Daten zu entschlüsseln - sie habe daher Spezialisten einer privaten Hacker-Firma beauftragt. So seien die Beamten an die Daten gekommen. 

Neue Erkenntnisse: Hat Hussein K. seinem Opfer aufgelauert?

Die Daten belegten, dass Hussein K. zur Tatzeit am Tatort gewesen sei. Er habe sich rund 30 Minuten vor dem Angriff auf die Studentin dort aufgehalten und rund eine Stunde und 15 Minuten danach. Den Ort verlassen habe er in dieser Zeit nicht. Die Analyse der Höhenangaben zeige, dass er sich vor der Attacke mit großer Wahrscheinlichkeit am Uferweg aufhielt und dort möglicherweise auf ein Opfer gewartet habe. Danach sei er die ganze Zeit im tiefer gelegenen Fluss gewesen. Die Frau wurde den Ermittlungen zufolge vom Uferweg eine Böschung hinunter in den Fluss gezogen und dort vergewaltigt und getötet. An der Böschung wurden Spuren von Hussein K. gefunden. 

Diese Daten widersprächen der Aussage des Angeklagten, wie der Beamte sagte. Hussein K. hatte bei seinem Geständnis zum Prozessauftakt Anfang September vergangenen Jahres angegeben, der jungen Frau zufällig begegnet zu sein und diese aus einem Affekt heraus angegriffen zu haben. Eine geplante Tat sei es nicht gewesen, auch habe er der Frau nicht aufgelauert.

Die Studentin war nachts alleine mit dem Fahrrad auf dem Weg von einer Studentenparty nach Hause, als sie Opfer des Verbrechens wurde. Hussein K. wurde rund sieben Wochen nach der Tat festgenommen.

Die Strafe hängt vom Alter des Angeklagten ab

Es geht in dem Prozess auch um die Frage, wie alt der vor der Jugendkammer stehende Mann ist. Das hat Auswirkungen auf die Höhe der Strafe. Er selbst hatte angegeben, aus Afghanistan zu kommen und 16 oder 17 Jahre alt zu sein. Zum Prozessauftakt gab er zu, gelogen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hält Hussein K. für mindestens 22 Jahre alt. Entsprechende Gutachten und Zeugenaussagen stützen das.

Der Prozess wird am 25. Januar fortgesetzt, wie die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk sagte. Dann sollen zwei Polizeibeamte aus Griechenland aussagen. Wegen einer schweren Gewalttat an einer jungen Frau im Jahr 2013 war Hussein K. in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Nach seiner Freilassung tauchte er unter und kam im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland.

Als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling lebte er in Freiburg bei einer Pflegefamilie. Von den Behörden überprüft wurden seine Altersaussagen den Angaben zufolge nicht. (dpa)

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