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1. Mai
02.05.2018

Freinacht 2018: Woher kommt der Brauch und was ist erlaubt?

Die Freinacht 2018 steht an. Die Grenze zwischen Brauch und Straftat ist in der Freinacht oft fließend. Die Polizei ermittelt, wenn dauerhafte Schäden angerichtet werden.
Foto: Thorsten Jordan/Archiv

Die Nacht vom 30. April auf 1. Mai wird als Freinacht 2018 bezeichnet. Woher stammt der Brauch, Gegenstände in dieser Nacht zu "verziehen" und Unfug zu machen?

Die Nacht vom 30. April auf 1. Mai hat sich in den vergangenen Jahren vom harmlosen Brauch hin zu einer unschönen Mischung aus Scherzen und echten Straftaten entwickelt.

Immer wieder kommt es vor, dass Jugendliche die Freinacht als Freibrief für Vandalismus missverstehen – und damit die Polizei auf den Plan rufen. Aber woher kommt der Brauch der Freinacht eigentlich?

Freinacht 2018: Daher kommt der Brauch

Tatsächlich galt es früher auf dem Land als unhöflich, am Feiertag "bewegliche" Gegenstände herumstehen und herumliegen zu lassen. Deshalb zog am Abend vor dem Feiertag die Dorfjugend los, um aufzuräumen. Die herumliegenden Dinge wurden zusammengesammelt und am Dorfplatz - meist am Maibaum - abgelegt. Das waren dann schon mal Mülltonnen, Fahrräder oder auch unversperrte Gartentüren.

Eine andere Erklärung für die Freinacht ist, dass der 1. Mai lange Zeit der Termin für die Musterung war. Bevor sie Soldat wurden, zogen die jungen Burschen noch einmal los, um so richtig über die Stränge zu schlagen und die Jugend zu genießen, bevor es beim Militär ernst wird. 

Heute wird die Freinacht von manchen Jugendlichen als Freibrief für Vandalismus angesehen, so die Polizei. Gegen harmlose Scherze, wie das Einwickeln eines Autos mit Klopapier, sei ja nichts einzuwenden. Sobald allerdings Sachen beschädigt und Personen gefährdet oder verletzt würden, liege ein strafrechtlich relevantes Handeln vor.

Was ist in der Freinacht 2018 alles erlaubt?

Doch was ist in der Freinacht erlaubt?

  • In der Freinacht ist es "erlaubt", aus Gärten mit offenem Tor Gegenstände zu entwenden und sie an einem anderen Ort wieder abzustellen. Ist die Gartentür aber geschlossen, ist das Betreten verboten. Außerdem müssen die Sachen wieder auffindbar und unbeschädigt sein. Nur so kann das Eigentumsrecht gewahrt werden.
  • Das Stehlen und Aufstellen von Maibäumen ist als gelebtes Brauchtum nach wie vor erlaubt. Auch wenn Kinder Nachbars Gartenzaun mit Toilettenpapier verzieren oder Gegenstände "verziehen" ist dies von der Polizei geduldet - wenn die Besitzer ihre Sachen einfach wiederfinden.

Sachbeschädigung könne auch schon das Bespritzen mit Zahnpasta von Autos sein, da möglicherweise Lackschäden zurückbleiben. Auch das Aushängen von Gartentüren, das Herausheben von Gullideckeln und das Ausleeren von Mülltonnen ist untersagt.

Auch Kindern droht in der Freinacht richtig Ärger

Richtig gefährlich kann es werden, wenn Baustellenabsicherungen und Verkehrsschilder umgestellt oder beschädigt werden. Sachbeschädigung ist auch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und kann zu schweren Unfällen führen. Aktionen, die Verkehrsteilnehmer gefährden, haben mit dem Freinacht-Brauchtum nichts zu tun.

Auch Kinder sind nicht vor Strafen gefeit. Unter 14-Jährige sind zwar noch nicht strafmündig, das heißt aber nicht, dass sie keine Konsequenzen zu erwarten haben. In vielen Fällen wird das Jugendamt benachrichtigt - und für den verursachten Schaden müssen die Eltern aufkommen.

Hat man das 14. Lebensjahr schon erreicht, ist man bedingt strafmündig. Man bekommt eine Anzeige und vom Gericht auferlegte Dienstleistungen wie Sozialarbeit. Auch muss man den entstanden Schaden vermutlich ersetzen - damit kann der missverstandene Brauch der Freinacht richtig teuer werden. AZ

Freinacht 2018: Woher kommt der Brauch und was ist erlaubt?
22 Bilder
Gelungene Freinacht im Augsburger Land
Foto: Maximilian Czysz
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