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Winnenden
28.07.2010

Gericht: Lehrer will Amoklauf als Dienstunfall durchboxen

Kreidespuren zeigen den Umriss des Amokläufers Tim K. vor einem Autohaus in Wendlingen am Neckar am 15.03.2009. (Archiv)
Foto: rw_htf_gr

Ein Lehrer will vor Gericht erreichen, dass der Amoklauf von Winnenden bei ihm als Dienstunfall anerkannt wird. Obwohl er während der Tat nicht an der Schule war.

Ein Lehrer will vor Gericht erreichen, dass der Amoklauf von Winnenden (Rems-Murr-Kreis) bei ihm als Dienstunfall anerkannt wird.

Der Lehrer war während des Amoklaufs zwar nicht an der Schule, trotzdem litt er später an posttraumatischen Belastungsstörungen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart muss nun vom 4. August an klären, ob die Erkrankung als Folge eines Dienstunfalls zu werten ist, wie eine Sprecherin am Mittwoch mitteilte. Bei der Bluttat im März 2009 hatte ein 17-Jähriger in Winnenden und Wendlingen 15 Menschen erschossen und sich anschließend selbst getötet.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte die psychischen Folgen des Amoklaufs bei dem Lehrer zunächst als Dienstunfall gewertet und die Erstattung der Behandlungskosten zugesagt, dies aber später widerrufen. Der Mann hatte sich am Tag der Tat in einem Krankenhaus aufgehalten und dort durch die Fernsehnachrichten von dem Amoklauf erfahren. Bei ihm seien dann eine akute Belastungsreaktion und eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert worden, teilte das Verwaltungsgericht mit.

Das Regierungspräsidium argumentiert nun, dass ein Dienstunfall "ein auf äußere Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis" sei. Der Schaden müsse in Ausübung des Dienstes eingetreten sein. Diese Voraussetzungen lägen im Falle des Mannes nicht vor. Der Lehrer hingegen betonte, dass er trotz des Krankenhausaufenthaltes aufgrund der jahrelangen beruflichen und emotionalen Bindung mit den Opfern eine tiefe Verantwortung für seine Klasse und die Kollegen empfunden habe. dpa/lsw

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