Gericht erlaubt Körperwelten-Museum in Berlin
Die Körperwelten-Ausstellung des umstrittenen Leichenpräparators Gunther von Hagens darf am 18. Februar in Berlin-Mitte eröffnen. Das entschied ein Gericht jetzt.
Das umstrittene "Körperwelten Museum Berlin" kann wie geplant in einer Woche eröffnen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Dienstag in einem Eilverfahren. In der Dauerausstellung im Sockelbau des Berliner Fernsehturms will der Anatom Gunter von Hagens präparierte menschliche Leichen ausstellen.
Dagegen hatte das Bezirksamt Berlin-Mitte eine Unterlassungsverfügung eingelegt, die nun keinen Erfolg hatte. Das Verwaltungsgericht erklärte, das Amt könne weiterhin nicht belegen, dass die Ausstellung gegen das Berliner Bestattungsgesetz verstoße. Es ließ gegen seine Entscheidung zugleich Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu. (VG 21 L 29.1 - Beschluss der 21. Kammer vom 10. Februar 2015)
Bereits im September 2014 hatte das Bezirksamt dem Museum eine Genehmigung verweigert. Mitte Dezember gab das Verwaltungsgericht einer Klage der Ausstellungsmacher dagegen statt und erlaubte die Schau. Der Bezirk legte Berufung beim Oberverwaltungsgericht ein und erwirkte zudem eine Unterlassungsverfügung. Für den Fall einer Eröffnung ordnete die Verwaltung ein Zwangsgeld von über 10.000 Euro täglich an. Dagegen legten die Ausstellungsmacher nun erfolgreich Widerspruch ein.
Das "Körperwelten"-Museum stößt auch in den Kirchen auf scharfe Kritik. So erklärte der Kunst- und Kulturbeauftragte des Erzbistums Berlin, Jesuitenpater Georg Roers, die Präsentation von rund 200 Leichen und Leichenteilen verstoße gegen die Menschenwürde. Sie entbehre jeder Wissenschaftlichkeit, im Vordergrund stehe stattdessen die Sensationslust. Zudem sei es "völlig gedankenlos", das Museum wie geplant am Aschermittwoch zu eröffnen. Dann beginne für Christen die Fastenzeit zur Vorbereitung auf Ostern.
Die Betreiber wollen ihr "Menschen Museum" mit 200 Teil- und 20 Ganzkörperplastinaten menschlicher Leichen am 18. Februar eröffnen. AZ, KNA, epd
Die Diskussion ist geschlossen.