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Gerichtsurteil: Auch Notfallsanitäter müssen in ihrer Freizeit nicht auf Dienst-SMS reagieren
Arbeitnehmer müssen in ihrer Freizeit keine dienstlichen SMS lesen oder beantworten. Das gilt auch für Notfallsanitäter. So hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in einem speziellen Fall entschieden.
Gerichtsurteil: Auch Notfallsanitäter müssen in ihrer Freizeit nicht auf Dienst-SMS reagierenFoto: SAT.1