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Elektrische Zigaretten
17.12.2011

Gesundheitsministerin warnt vor E-Zigaretten

Vorsicht! In E-Zigaretten wurden tabakspezifische Nitrosamine gefunden. (Bild: Marcus Brandt/dpa)
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Vorsicht! In E-Zigaretten wurden tabakspezifische Nitrosamine gefunden. (Bild: Marcus Brandt/dpa)

Die nordrhrein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens warnt vor E-Zigaretten. Die Produkte seien verboten und ihre Risiken nicht erforscht.

Es ist ein neuer Trend unter den Rauchern: Die E-Zigaretten. Sie gelten als Ersatzzigaretten, die elektronisch funktionieren. Von außen sehen die Geräte den herkömmlichen Zigaretten sehr ähnlich - sogar die Glut wird mittels einer LED-Leuchte imitiert. Die  E-Zigaretten werden jedoch mit bestimmten Flüssigkeiten (Liquids) befüllt. Der “Rauch”, der bei dem Glimmstängel austritt, ist in Wirklichkeit Wasserdampf. Er entsteht beim Zerstäuben der nikotinhaltigen Tabakalkaloidflüssigkeit. Das Prinzip der elektronischen Zigarette: Sie produziert keinen Teer, sondern versorgt den Raucher mit Nikotin und ist außerdem geruchsneutral.

E-Zigaretten nicht im Einzelhandel

Im Einzelhandel gibt es die E-Zigaretten in Deutschland nicht. Raucher bestellen die Produkte per Internet. Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) warnt die Raucher vor den elektrischen Zigaretten: "Was derzeit auf dem Markt ist, ist alles nicht zugelassen und nicht geprüft“, sagte Steffens in Düsseldorf. Die 49-Jährige ist seit elf Jahren Landtagsabgeordnete und seit Juli 2010 Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter in Nordrhein-Westfalen.

Auswirkungen von E-Zigaretten unerforscht

Die Auswirkungen der Flüssigsubstanzen auf die Gesundheit der Menschen seien keineswegs erforscht. Im Gegenteil: Sie enthielten so hohe Mengen an Nikotin, dass sie als Arzneimittel einzustufen seien – und damit unter die strengen Zulassungsauflagen des Arzneimittelgesetzes fielen. Dennoch könne man die Zigaretten in Deutschland bestellen.

Vermutung: Besonders krebserregend

Für die Zulassung von Arzneimitteln ist grundsätzlich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn zuständig. Eine Grundsatzentscheidung zur Beurteilung der E-Zigaretten gebe es bislang noch nicht. Forscher vermuten sogar, dass sie E-Zigarette wegen des hohen Nikotin-Anteils besonders krebserregend ist. Es gebe keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass E-Zigaretten ungefährlich seien, betonte Steffens.

Die Ministerin will sich mit ihren Kollegen bei der nächsten Länderkonferenz der Gesundheitsminister über das Thema unterhalten. Auch eine EU-Kommission soll die Auswirkungen der E-Zigaretten prüfen. AZ

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