Radfahrer erstochen: Beschuldigter habe nicht töten wollen
Wie aus dem Nichts hatte ein Mann in Celle einen Radfahrer getötet. Die Tat hat er nun gestanden - doch der Mann wirkte verwirrt. Ist er schuldunfähig?
Attacke mit tödlichen Folgen: Ein 30-Jähriger hat beim Landgericht Lüneburg zugegeben, auf einen jungen Radfahrer in Celle mit einem Messer eingestochen zu haben. Das sagte Gerichtssprecher Nicolas Vollersen nach dem Auftakt des Sicherungsverfahren.
Der Angeklagte habe angegeben, dass er den 15-Jährigen nicht habe töten wollen. Er habe Stimmen gehört und sich von dem Jugendlichen verfolgt gefühlt. Dem 30-Jährigen wird Totschlag vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft strebt eine Unterbringung des Deutschen in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Es sei nicht auszuschließen, dass er bei der Tat im April schuldunfähig war, heißt es im Antrag der Anklagebehörde. Der Mann ist zurzeit schon in einer Psychiatrie untergebracht.
Angehörige des Opfers von Celle vermuten rassistischen Hintergrund
Nach der Messerattacke im April hatten mehrere Gruppierungen, darunter jesidische Vereine, der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, einen möglichen rassistischen Hintergrund kleinzureden. Psychische Erkrankungen seien kein Widerspruch für ideologische Motive, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung dieser Vereine.
Die Familie des getöteten 15-Jährigen stammt aus dem Irak. Nach ersten Ermittlungen war er ein Zufallsopfer. Zeugen hielten den Angreifer fest, der nach seiner Inhaftierung psychiatrisch begutachtet wurde.
Staatsanwaltschaft will Angreifer nach Attacke auf Radfahrer in Psychiatrie unterbringen
Für das Verfahren sind nach Gerichtsangaben sechs Verhandlungstage bis zum 11. November angesetzt. Es seien insgesamt neun Zeugen und zwei Sachverständige geladen.
Sollte der 30-Jährige in der Psychiatrie untergebracht werden, weil er wegen seiner psychischen Erkrankung weiterhin gefährlich sei, gebe es dafür keine zeitliche Begrenzung, sagte Vollersen. Dies sei die potenziell härteste Folge. Die Kammer könne das Sicherungsverfahren aber auch noch in ein normales Strafverfahren umleiten, wenn sich herausstellen sollte, dass der Beschuldigte doch schuldfähig sei. (dpa)
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