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Kriegswaffen oder Kunst?
12.12.2017

Glööcklers Panzer-Importeur erhält Bewährungsstrafe

Harald Glööckler hatte den Panzer umgestaltet.
Foto: Fredrik von Erichsen, dpa

Weil ein Mann einen importierten Panzer nicht richtig entmilitarisiert hatte, wurde er verurteilt. Es hätte wohl keiner was bemerkt, wenn nicht Glööckler im Spiel gewesen wäre.

Der Designer und Modeschöpfer Harald Glööckler verwandelte einst zwei Bergepanzer in Kunstobjekte. Er gestaltete sie bunt, "No War" stand an der Seite zu lesen. Der frühere Besitzer der Fahrzeuge, der sie auch importiert hatte, ist nun vom Amtsgericht Bensheim zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden - wegen eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Das Gericht befand den 49-Jährigen am Montag für schuldig, die beiden Panzer vom Typ Combat Engineer Tractor FV 180 im Jahr 2013 in Großbritannien gekauft und nach Deutschland gebracht zu haben. 

Als ihm klar geworden sei, dass die Militärgefährte nicht nach den Regeln der Abrüstung entmilitarisiert gewesen waren, habe er dies "bereitwillig hingenommen", sagte Richter Gerhard Schäfer. Die Bergepanzer würden zwar nur als Baumaschinen eingesetzt, sagte Schäfer. Trotzdem seien sie stabil, es handele sich trotz allem um Panzer. Sie seien auch so schnell unterwegs, "dass sie von der Polizei im Streifendienst nicht gestoppt werden können." 

Harald Glööckler hat nichts mit dem Fall zu tun

Harald Glööckler hat nach Überzeugung der Justiz mit dem Fall nichts zu tun. Der Künstler habe sich nicht im Besitz der Panzer befunden und auch gegen keine Bestimmungen verstoßen, sondern die Fahrzeuge nur umgestaltet. Der Angeklagte hatte sie Glööckler für eine Aktion "Kunst gegen Krieg" in Berlin zur Verfügung gestellt.

Die Staatsanwältin betonte, die Dicke der Wände und die Wanne der Militärfahrzeuge hätten gezeigt, dass diese nicht "demilitarisiert" gewesen seien. Der Angeklagte habe das von Anfang an gewusst. "Er wollte ein gutes Geschäft machen und hat gehofft, dass es niemand merkt."

Der Verteidiger betonte, Bergepanzer seien keine Kriegswaffen und seien auch nicht so gepanzert wie Kampfpanzer. Die Bergepanzer hatten beim Kauf wie üblich keine Kanone, aber eine große Baggerschaufel für Räumarbeiten. Für die Kunstaktion wurden sie mit "Dummy-Kanonen" ausgestattet, also Kanonen-Attrappen. 

Der Angeklagte, ein Unternehmer für Landmaschinen, hatte die Panzer laut Gericht erst zu seinem Firmengelände in Lautertal im Odenwald gebracht. Aufgeflogen sei das Ganze später, als die beiden Fahrzeuge wegen des Kunstprojektes zunächst zum Flughafen Schönhagen in der Nähe von Berlin gebracht worden waren. Als die Motoren streikten, mussten Experten ran - und die fehlende Demilitarisierung flog auf. Die Kampffahrzeuge sollen vor allem ihre gegen Handfeuerwaffen und Artilleriesplitter schützende Panzerwanne noch vollständig besessen haben.

Mit dem Fall sei auch das Bundeskriminalamt beschäftigt gewesen, schilderte der Richter. Dann das Landeskriminalamt Hessen, schließlich die Polizei in Heppenheim im Odenwald. Die Ermittlungen seien langsam vonstatten gegangen. "So richtig durchschlagende Strafverfolgung bestand nicht." Sowohl Anklage als auch Verteidigung wollen nun noch prüfen, ob sie das Urteil akzeptieren. Joachim Baier, dpa

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