Gruppenvergewaltigung: Familien von Verdächtigen lehnen Hilfe ab
Fünf 12 und 14 Jahre alte Schüler sollen in Mülheim an der Ruhr eine Frau vergewaltigt haben. In einem zweiten Fall soll eine 13-Jährige belästigt worden sein.
Im Fall der mutmaßlichen Vergewaltigung einer Frau in Mülheim an der Ruhr haben die Familien der beiden zwölfjährigen Tatverdächtigen Hilfsangebote nicht angenommen. Dies teilte ein Stadtsprecher am Dienstag mit. Der Kontakt mit den Familien sei am Montag über die jeweilige Gegensprechanlage an den Haustüren erfolgt.
Nach Vergewaltigung: Bezirksregierung beschließt Schulausschluss der Verdächtigen
Mitarbeiter des Jugendamts hätten den Familien dabei Hilfestellungen angeboten. Diese hätten sie jedoch abgelehnt. "Es obliegt der Verantwortung der Eltern, das anzunehmen", sagte der Sprecher. Über die Besuche der Mitarbeiter bei den Familien der Tatverdächtigen hatte zuvor die Bild-Zeitung berichtet.
Drei 14-Jährige und zwei 12-Jährige - alle haben die bulgarische Staatsangehörigkeit - stehen im Verdacht, am Freitagabend in Mülheim eine junge Frau in einem Waldstück vergewaltigt zu haben. Die beiden Zwölfjährigen sind strafunmündig. Einer der 14-Jährigen sitzt wegen Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft. Er soll in der Vergangenheit in noch strafunmündigem Alter wegen zwei sexuellen Belästigungen aufgefallen sein, hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Die Bezirksregierung Düsseldorf erklärte, dass die Verdächtigen bis zu den Sommerferien ihre Schulen in Mülheim nicht mehr besuchen werden.
Gruppenvergewaltigung in Mülheim: Polizei will DNA-Spuren auswerten
Eine Gefährdung des Kindeswohls liege in den Familien der Zwölfjährigen offensichtlich nicht vor, sagte der Sprecher weiter. Dies habe die Polizei geprüft, als sie die beiden nach der Tat zu ihren Familien gebracht habe. Eine sogenannte Inobhutnahme der Kinder ist nach früheren Angaben der Stadt nur möglich, wenn die Eltern mit der Situation überfordert sind.
Zu den Familien der drei 14 Jahre alten Tatverdächtigen sei kein Kontakt aufgenommen worden. Dort seien zunächst die Strafermittlungsbehörden am Zuge, sagte der Stadtsprecher weiter. "Dort kommt es darauf an, wie die Staatsanwaltschaft diesen Fall weiter beurteilt." Das Jugendamt sei aber immer offen für Beratungsgespräche.
Die Polizei will noch weitere Zeugen vernehmen und DNA-Spuren auswerten. Eine eigene Ermittlungskommission soll nicht gebildet werden. Der Fall wird von einem Kommissariat bearbeitet, das sich nur mit Sexualstraftaten befasst.
Richter sind gegen Herabsetzung des Alters für Strafmündigkeit auf 12 Jahre
Angesichts des jungen Alters der Tatverdächtigen hatte unter anderem der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, gefordert, das Alter für die Strafmündigkeit in Deutschland auf zwölf Jahre herabzusetzen.
Der Deutsche Richterbund wies das Ansinnen zurück. "Die Gleichung mehr Strafrecht gleich weniger Kriminalität geht bei den Jugendlichen nicht auf", teilte der Vorsitzende Jens Gnisa der Deutschen Presse-Agentur mit. Das Jugendstrafrecht habe sich im Grundsatz bewährt. "Es hat durch den darin niedergelegten Erziehungsauftrag zu einem deutlichen Rückgang der Jugendkriminalität geführt", so Gnisa. Man sehe daher auch keine Notwendigkeit, das Alter für Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre herabzusetzen.
Weiterer Fall: Minderjährige sollen Mädchen in Mülheim sexuell belästigt haben
In Mülheim an der Ruhr ist es am vergangenen Sonntag mutmaßlich erneut zu einem sexuellen Übergriff eines Kindes und mehrerer Jugendlicher gegen ein Mädchen gekommen. Wie eine Sprecherin der Duisburger Staatsanwaltschaft sagte, soll eine Jugendliche von fünf Tatverdächtigen eingekreist worden sein. Zwei der fünf sollen das Mädchen dann angefasst haben.
Nach einem Bericht der Bild-Zeitung war einer der fünf Verdächtigen erst 11 Jahre alt, die anderen 15 bis 17 Jahre. Das Mädchen soll 15 Jahre alt sein. Passiert sei die Tat kurz vor 22 Uhr an einer Haltestelle, nachdem die 15-Jährige einen Linienbus verlassen hatte.
Laut Staatsanwaltschaft wird gegen vier Jugendliche wegen sexueller Belästigung ermittelt, einer der Verdächtigen sei noch nicht strafmündig. Alle sind auf freiem Fuß. (dpa)
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.
Eltern dürfen Hilfe sogar ablehnen, wenn Ihre strafunmündige Kinder schwerste Straftaten begehen?! Müssen nicht mal die Tür aufmachen?!
Strafmündig oder nicht. Die "Kinder" sind mit 12 nicht total blöd und wissen durchaus das man anderen nicht weh tun darf.
Wenn die Eltern das nicht vermitteln können oder wollen, ist es unverantwortlich diese in deren Obhut zulassen nur weil das Kindswohl nicht gefährdet ist.
Der Inhaftierte ist bereits laut Bericht zweimal im strafunmündigen Alter durch Sexualdelikte aufgefallen. Sein Kindswohl war wohl auch nicht gefährdet. Das Wohl der jungen Frau ist jetzt mehr als gefährdet.
Die anderen zwei 14-jährigen gehören ebenfalls inhaftiert. So wie das jetzt abläuft ist das für die ein Zeichen, dass es gar nicht so schlimm war, was sie gemacht haben ... sonst wären sie ja im Knast.
Das Opfer muss jetzt damit rechnen, auf der Straße Ihren Peinigern zu begegnen. Hier wird das Opfern nochmals "vergewaltigt" ...
Täterschutz geht, wie fast immer, vor Opferschutz.
Der jungen Frau wünsche ich viel Erfolg beim Bewältigen der Ereignisse und hoffe das sie vor lauter Täterhilfe nicht vergessen wird.
Und jetzt? Passiert nichts? Was heißt das für die Vergewaltiger? Weil sie strafunmündig sind und die Eltern offensichtlich ebenfalls kein Unrechtsbewusstsein haben, dürfen sie davon ausgehen, dass sie tun dürfen, was immer sie wollen. Für das Opfer muss das eine Katastrophe sein. Armes Deutschland, wenn so eine Tat keine Folgen hat. Da werden diese Täter geschützt, weil sie zu jung sind. Zum Vergewaltigen hat das Alter gereicht! Da wird einem schlecht!!!!!
Sie haben recht.
Rentenalter wird nach oben korrigiert, weil die Menschen immer Älter werden.
Was ist mit der Jugend ??
Die werden immer früher Reifer und da wird nichts korrigiert.
Ein ++++ an Amerika, da wird das rigoros geahndet.