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Prozess
17.07.2018

"Haben uns richtig geküsst!" - Urteil im Fall Hardy Krüger jr.

Hardy Krüger jr. war gegen eine Verehrerin in Berufung gegangen.
Foto: Jens Kalaene, dpa

Der Streit zwischen Hardy Krüger jr. und seiner Verehrerin geht in die nächste Instanz. Leily H. darf weiter behaupten, den Schauspieler öffentlich geküsst zu haben.

Eine Verehrerin von Hardy Krüger jr. darf weiterhin behaupten, öffentlich Küsse und Zärtlichkeiten mit dem Schauspieler ausgetauscht zu haben. Das entschied am Dienstag das Oberlandesgericht in München in einem Berufungsprozess.  Zwar hielt der Senat die Schilderungen der Beklagten Leily H. über weite Strecken für unglaubwürdig. Doch das treffe ebenso auf den 50-jährigen Schauspieler zu. Dieser habe sich in eidesstattlichen Erklärungen in Widersprüche verstrickt.

Auch darf Leily H. weiterhin sagen, sie und der Schauspieler hätten "Zukunftspläne" gehabt. Zwei andere Behauptungen allerdings darf die Frau nicht mehr ungestraft wiederholen: Dass Krüger jr. von ihr geschwärmt und zudem vorgehabt habe, sie an seinem 50. Geburtstag zu heiraten.

Leily H. sah sich nach der Verhandlung als Siegerin

Insgesamt ging es um sechs Äußerungen der Frau. In erster Instanz hatte Krüger vor dem Landgericht in zwei Punkten Recht bekommen. Leily H. durfte demnach nicht mehr behaupten, dass sie die Freundin des Schauspielers sei und er mit ihr habe zusammenziehen wollen. In vier Punkten wurde die Klage allerdings abgewiesen, wogegen der Schauspieler Berufung eingelegt hatte.

Leily H. sah sich nach der Verhandlung als Siegerin. "Wir haben uns richtig geküsst! Das darf ich sagen." Sie will Hardy Krüger jr. wegen Verleumdung verklagen. Der Schauspieler war nicht erschienen. (dpa)

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