Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Upskirting: Härtere Strafen für Fotos unter den Rock und in die Bluse

Upskirting
03.07.2020

Härtere Strafen für Fotos unter den Rock und in die Bluse

Der Bundestag hat entschieden: Fotografieren unter den Rock ist eine Straftat.
Foto: Jane Barlow, dpa

Immer wieder kommt es vor, dass mit dem Handy unter den Rock fotografiert wird - und intimste Fotos ungewollt im Internet landen. Upskirting wird ab jetzt härter bestraft.

Wer mit einem Rock in einer vollen Bahn steht, der muss fürchten, dass womöglich jemand ungewollt eine Kamera darunter hält, ein Foto schießt und es verbreitet. Wer sogenanntes Upskirting betreibt, macht sich aber in Zukunft strafbar: Der Bundestag beschloss am frühen Freitagmorgen ein Gesetz, das eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht. Gelten soll es voraussichtlich ab dem Herbst.

"Einer Frau unter den Rock oder in den Ausschnitt zu fotografieren, ist eine schamlose Verletzung ihrer Intimsphäre", sagt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Solche Grenzüberschreitungen seien nicht hinnehmbar. Die Fotos verletzten nicht nur die Persönlichkeitsrechte, sondern auch die sexuelle Selbstbestimmung.

Upskirting war bisher lediglich eine Ordnungswidrigkeit

Der rechtspolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Johannes Fechner, sagt: "Die Opfer solcher Fotoattacken werden oft überrascht oder bekommen gar nicht mit, dass sie fotografiert wurden. Deshalb ist es nicht möglich, sich gegen das Fotografieren des Intimbereiches zu schützen und somit zu verhindern, dass intimste Bilder massenhaft im Internet verbreitet werden." Bislang wurde das Upskirting nur als Ordnungswidrigkeit mit geringen Geldbußen geahndet, was Täter kaum abgehalten habe. "Deshalb schließen wir hier eine wichtige Strafbarkeitslücke und verschärfen das Strafrecht an dieser Stelle."

Jan-Marco Luczak, der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, sagt, das heimliche Fotografieren greife leider immer mehr um sich. "Wir steuern als Gesetzgeber jetzt entschlossen dagegen." Die Übergriffe seien für die Opfer demütigend, verletzend und oft verbunden mit weitreichenden psychischen Folgen.

Vor allem in großen Menschenmengen finde Upskirting statt, sagt Nils Pickert von der feministischen Organisation Pinkstinks - in Bus und Bahn, auf Festivals, in Clubs und Bars. "Es gibt Leute, die verteilen winzige Kameras auf öffentlichen Toiletten, um damit Frauen abzufilmen." Die Fotos seien oft für den persönlichen Gebrauch - würden aber auch häufig mit Bekannten oder im Internet geteilt. 

"Verbietet Upskirting in Deutschland!" - Petition erreichte mehr als 100.000 Unterzeichner

Neben dem Upskirting sei auch das sogenannte Downblousing weit verbreitet, sagt Pickert - das heimliche Fotografieren in den Ausschnitt. "Zum Beispiel wenn ich Ihnen auf einer gegenläufigen Rolltreppe entgegenkomme, so tue, als würde ich auf meinem Handy etwas lesen, in Wahrheit aber Ihre Brust fotografiere oder filme." 

Hanna Seidel freut sich über das neue Gesetz. "Das ist ein ganz großes Symbol für Justiz, Politik und Gesellschaft. Die Symbolkraft sollte nicht unterschätzt werden." Es sei wichtig zu zeigen, dass nicht erst bei Berührungen in die sexuelle Selbstbestimmung eingegriffen werde. Die 29-Jährige aus Ludwigsburg bei Stuttgart hatte zusammen mit Ida Marie Sassenberg aus München mit der Petition "Verbietet Upskirting in Deutschland!" die Debatte über das Thema in Gang gebracht. Mehr als 100.000 Unterzeichner schlossen sich an. 

Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und das Saarland nahmen sich des Themas an und starteten eine Gesetzesinitiative im Bundesrat. Seidel sagt, das Gesetz löse nicht gänzlich das Problem: "In der Gesellschaft muss noch viel passieren. Aber es ist ein richtiger und sehr wichtiger Schritt."

Das findet Pickert auch. Das Fotografieren von insbesondere Frauen im öffentlichen Raum gegen ihren Willen sei kein Kavaliersdelikt: "Es ist übergriffig, es ist eine Form von sexualisierter Gewalt und so sollte man damit auch umgehen." 

Zwar sei grundsätzlich immer die Frage, ob Strafen Menschen davon abhielten, etwas zu tun. "Wir müssen leider davon ausgehen, dass es Upskirting und Downblousing immer noch geben wird." Das Gesetz aber sei richtig: Sexualisierte Gewalt müsse als Thema ernst genommen werden und genau das müsse sich auch im Strafmaß widerspiegeln, sagt Pickert.

Juristin: Fraglich, ob härtere Strafen Täter abschrecken

Die Essener Rechtsanwältin Jenny Lederer sieht das Gesetz hingegen kritisch. "Es gibt keine validen Zahlen, wie häufig dieses Problem vorkommt. Deshalb hat das Gesetz aus meiner Sicht nur Symbolcharakter." Natürlich sei es unangemessen und ungehörig, heimlich fotografiert zu werden und die Gesellschaft müsse sensibilisiert werden, sagt die Fachanwältin für Strafrecht. Ein einzelnes Phänomen aber zielgerichtet als Straftatbestand auszugestalten, sei problematisch: "Strafrecht muss wirklich das letzte Mittel sein, um auf etwas Unerwünschtes zu reagieren. Das ist wirklich ein scharfes Schwert, um mit dem Problem umzugehen."

Lederers Meinung nach hätte es ausgereicht, Upskirting weiter als Ordnungswidrigkeit zu führen - die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. "Es ist aus meiner Sicht der falsche Weg, darauf mit Strafrecht zu reagieren." Auch ob die härteren Strafen abschreckend wirken, sei fraglich, meint Lederer und sieht große Beweisprobleme. "Aus meiner Sicht ist das Problem nicht gelöst." 

Nicht nur, wer heimlich intime Fotos von Frauen macht, wird künftig härter bestraft - ebenso, wer tote Unfallopfer fotografiert. Wer schwer verletzte Unfallopfer oder gar Tote aus reiner Sensationsgier fotografiert, verletze jeden menschlichen Anstand, sagt Ministerin Lambrecht. "Oft werden dabei auch noch Rettungskräfte behindert, die alles tun, um Leben zu retten." Bislang ist das Fotografieren von Toten nicht strafbar. "Diese Lücke schließen wir jetzt. Den Angehörigen müssen wir das zusätzliche Leid ersparen, dass Bilder ihrer verstorbenen Eltern oder Kinder auch noch verbreitet werden."

Lesen Sie dazu auch:

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.