Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Hannover: Hund beißt wohl seine Halter zu Tode

Hannover
04.04.2018

Hund beißt wohl seine Halter zu Tode

In dem Mehrfamilienhaus in Hannover sind zwei Tote entdeckt wurden.
Foto: Peter Steffen, dpa

Niemand weiß, was in der Wohnung in Hannover geschah. Doch am Ende sind zwei Menschen tot, ihr Hund lebt. Selbst die strengsten Verordnungen helfen manchmal nichts.

Er soll in einem Stahlzwinger gelebt haben, sein lautes Gebell war quer durch das siebenstöckige Mietshaus in Hannover zu hören. Jetzt sind zwei Menschen tot, vermutlich zerfleischt von Staffordshire-Terrier-Mischling Chico.

Mutter und Sohn sollen totgebissen worden sein

Eine Frau hatte am Dienstagabend ihren 27-jährigen Bruder vom Balkon aus leblos in seinem Zuhause liegen sehen. Die herbeigerufene Polizei entdeckte neben der Leiche des Mannes auch die der 52 Jahre alten Mutter. Mutmaßlicher Täter: Hund Chico, der von Feuerwehrleuten mit einer Schlinge eingefangen und zunächst in ein Tierheim gebracht wurde.

Was genau sich in der Wohnung abgespielt hat, ist unklar. Die Obduktion der Leichen steht noch aus. Einer ersten Einschätzung von Rechtsmedizinern zufolge wurden Mutter und Sohn aber totgebissen. Wie konnte so etwas passieren?

Nachbarn erzählen, dass der äußerst schmächtige 27-Jährige seit seiner Kindheit schwer krank war. Seine Mutter soll an den Rollstuhl gefesselt gewesen sein. Aus Sicht vieler Menschen im Viertel waren die beiden mit dem Hund vollkommen überfordert.

Der große und muskulöse Staffordshire-Terrier – ein Hundemonster? „Im angelsächsischen Raum sind das unheimlich beliebte Familienhunde“, sagt Udo Kopernik, Vorstandsmitglied des Verbands für das Deutsche Hundewesen. Sie hätten eine enorm hohe Reizschwelle, seien sehr sozial und würden sich viel gefallen lassen, wenn sie denn nur richtig gehalten werden. Nur sei das eben selten der Fall. „Solche Hunde ziehen in Deutschland ein gewisses Klientel an, vor allem Zuhälter und Rocker. Viele sind für Hundekämpfe missbraucht worden“, erzählt Experte Kopernik.

Tragödien wie in Hannover kommen in Deutschland eher selten vor. Laut Statistischem Bundesamt schwanken die Todesfälle stets im einstelligen Bereich. Meist gebe es eine Vorgeschichte, sagt Kopernik. „Da wurden oft schon andere Leute oder Hunde angesprungen.“ Fragt man Kopernik nach den Ursachen, fängt der zunächst einmal beim Menschen an, nicht beim Hund, und reist gedanklich in die Schweiz. Dort würden Experten schon vor der Anschaffung eines Tieres evaluieren, welche Rasse perfekt zu einem Halter passt, erzählt er. „Da müssen wir hinkommen. Konflikte zwischen Hund und Halter können zu Unfällen führen.“

Ein solcher Unfall änderte vor 18 Jahren in Hamburg die Gesetze: Ein Pitbull hatte den sechsjährigen Volkan zu Tode gebissen. Der Halter war mehrfach vorbestraft, sein Hund als verhaltensauffällig bekannt. Aktuelle Stunde im Bundestag, Kabinettsbesprechung, eine Telefonkonferenz der Innenminister – der Vorfall bewegte die Politik.

Bundesweit wurden die Regeln für gefährliche Hunde verschärft, nur eben nicht einheitlich. Die heutige Gesetzeslage gleicht einem Flickenteppich. „Das ist zum Teil willkürlich, keiner versteht’s“, kritisiert Kopernik.

Beißstatistik: Zahl der Attacken in Bayern steigt

Ein Beispiel: In Bayern werden gefährliche Hunderassen in zwei Kategorien eingeteilt. So dürfen Staffordshire-Terrier nur in absoluten Ausnahmefällen und mit berechtigtem Interesse gehalten werden, Rottweiler schon bei einem positiven Wesenstest. Ein Hunderegister führt der Freistaat nicht, dafür eine Beißstatistik: Seit 2012 steigen die Attacken von sogenannten „Kampfhunden“ auf Menschen stetig: Damals waren es 20, 2017 mit 39 fast doppelt so viele.

In Niedersachsen erhebt man solche Zahlen nicht, kann aber genau sagen, wie viele der registrierten Hunde als gefährlich eingestuft werden (es sind 460, gut 0,1 Prozent). Es ist die strengste Verordnung der Republik: Wer einen Hund neu anschafft, muss eine theoretische und praktische Sachkunde-Prüfung ablegen – unabhängig von der Rasse. „Ein Pudel kann genauso gefährlich sein wie ein Pitbull. Es kommt auf das Verhalten des Besitzers an“, sagt Sabine Hildebrandt, Sprecherin des Agrarministeriums Niedersachsen, gibt aber auch zu, dass die erforderliche Prüfung keine hundertprozentige Garantie darstellt.

Die Stadt Hannover muss nun entscheiden, ob Chico nach der tödlichen Attacke auf sein Herrchen und Frauchen eingeschläfert wird. Im Tierheim lag er den Angaben zufolge nur apathisch in seinem Zwinger. (mit dpa)

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.