Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Freiburg: Hass auf Religion - Urteil in Freiburger Mordprozess

Freiburg
30.01.2017

Hass auf Religion - Urteil in Freiburger Mordprozess

Der Angeklagte soll zunächst bewusst die Auseinandersetzung mit seiner Mitbewohnerin gesucht und diese schließlich mit einem Messer angegriffen und tödlich verletzt haben.
Foto: Patrick Seeger, dpa

In Freiburg wird ein junger Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. Gewaltvideos waren sein Hobby, Religion lehnte er ab. Als in seine WG eine Christin einzieht, tötet er sie.

Der junge Mann geht so, wie er gekommen ist: in Handschellen, an seiner Seite zwei Bewacher. Im Hof des Freiburger Landgerichts wartet ein vergitterter Kleinbus der Justiz. Der 25-Jährige wird mit ihm zurückgebracht ins Gefängniskrankenhaus Hohenasperg bei Ludwigsburg. Das Gericht hat ihn am Montag zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der aus Baden-Württemberg stammende Mann hat zugegeben, vor fünfeinhalb Monaten seine 31 Jahre alte Mitbewohnerin ermordet zu haben. Sein Motiv: die Religiosität der Frau. Dafür habe er Hass und Verachtung empfunden.

Mordprozess in Freiburg: Angeklagter teilnahmslos

Es ist ein düsteres Bild, das der Mordprozess in Freiburg zeichnet. Der 25-Jährige auf der Anklagebank bleibt die ganze Zeit teilnahmslos und ohne sichtbare emotionale Regung. Auch das Urteil nimmt er hin, als habe es mit ihm nichts zu tun. Die Tat hat er gleich bei seiner Festnahme gestanden. Und er hat auch immer wieder das Motiv genannt: Hass auf Religion. Deshalb musste seine Mitbewohnerin sterben. Gegenüber der Polizei hat sich der zur Tatzeit 24-Jährige als "Antitheist" bezeichnet, er lehne also jeden Glauben ab. Doch begründen, wieso er Religionen ablehnt, kann er vor Gericht nicht. 

Der Fall hat sich im August vergangenen Jahres ereignet. Die aus Paderborn in Nordrhein-Westfalen stammende 31-Jährige war zehn Tage zuvor in die Studenten-Wohngemeinschaft in Freiburg gezogen. Sie war Christin und kirchlich aktiv, in Freiburg wollte sie in einem Gebetshaus arbeiten. Ihr einziger Mitbewohner, der nun Verurteilte, sucht deshalb schon vor der tödlichen Tat zwei Mal Streit mit der Frau. Am Tattag stürmte er schließlich in das Zimmer der Frau, fragte sie nach ihrem Standpunkt zur gleichgeschlechtlichen Ehe und stach dann, als sie ihre Ablehnung dieser Ehe ausdrückte, zu. In der Hosentasche hatte er ein Messer versteckt. 

Die auf dem Bett sitzende Frau hatte keine Chance, so der Staatsanwalt. Sie flüchtete ins Treppenhaus, dort stach ihr der Mitbewohner mehrfach in den Rücken. Die 31-Jährige starb am Tatort. 

Das Opfer war religiös

Die tödliche Tat und das Motiv sind schwer nachvollziehbar, sagte die Vorsitzende Richterin Eva Kleine-Cosack in der Urteilsbegründung. Das Opfer war religiös. Ihr Mitbewohner sei davon aber nicht betroffen gewesen, zudem habe er die Frau kaum gekannt. 

"Er hat sie stellvertretend für alle Gläubigen getötet, weil er nicht alle Gläubigen töten konnte", sagt die Richterin. Seinen Hass auf Religion hatte er Tage zuvor in einem "Manifest" erklärt. Ermittler fanden es auf seinem Computer. Daneben sogenannte Killerspiele und entsprechende Filme. Gegenüber einem Sachverständigen hat er die Romanfigur des kannibalistischen Serienmörder Hannibal Lecter aus dem Kinofilm "Das Schweigen der Lämmer" als Vorbild genannt. Den Mord, so das Gericht, habe er geplant und bewusst begangen. 

Nach Ansicht eines Gutachters leidet der junge Mann unter einer Persönlichkeitsstörung. Die meiste Zeit hat er nach eigener Aussage in seinem Zimmer verbracht, Kontakte zu anderen mied er. Selbst Lebensmittel bezog er nur übers Internet. Nach der Tat hatte er versucht, sich selbst zu töten. Doch das misslang. 

Sein Verteidiger Roland Beckert hatte die Unterbringung in der Psychiatrie ins Gespräch gebracht. Doch das ist rechtlich nicht möglich, entscheidet das Gericht. Der 25-Jährige sei voll schuldfähig. Eine besondere Schwere der Schuld stellen die Richter nicht fest. Das bedeutet: Der Mann könnte also nach 15 Jahren aus der Haft entlassen werden. Er wäre dann 40 Jahre alt. Von Jürgen Ruf, dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.