Heuerte der reiche Firmenerbe Alexander Falk einen Killer an?
Alexander Falk ist es gewohnt, mit Geld alles kaufen zu können. Er entstammt einem Stadtplan-Imperium. Jetzt soll er einen Auftragsmörder bezahlt haben.
Noch bevor die Richter den Saal betreten, ergreift der Angeklagte das Wort. Alexander Falk, graues Hemd, durchtrainiert, aber mit blasser Miene, spricht in die Fernsehkameras, die eng aneinandergereiht vor ihm stehen: „Ich sitze seit einem Jahr in Untersuchungshaft, aber auf die Anklagebank gehört der Belastungszeuge, der meine Familie seit Jahren erpresst.“ Er und seine Verteidiger würden darauf drängen, seine Unschuld zu beweisen. Falk sagt: „Es gibt einiges aufzuarbeiten.“ Er sei froh, dass es losgehe.
Angeklagt ist der 50-Jährige seit Mittwoch vor dem Landgericht Frankfurt, aus Habgier den Mord an dem Frankfurter Rechtsanwalt Wolfgang J. in Auftrag gegeben zu haben. Ein Unbekannter hatte diesem im Februar 2010 vor seinem Haus aufgelauert und aus nächster Nähe ins Bein geschossen. Der Anwalt wurde schwer verletzt, überlebte aber. Weil Wolfgang J. zu jener Zeit für die Großkanzlei Clifford Chance einen Schadensersatzprozess um viele Millionen gegen Alexander Falk führte, sieht die Staatsanwaltschaft Frankfurt ein Motiv für die Tat beim Erben des traditionsreichen Stadtplan-Verlags.
Fall Falk: Plötzlich tauchte ein Kronzeuge auf
Der Fall blieb jahrelang ungeklärt. Beweise fehlten. Erst im Herbst 2017 meldete sich ein Zeuge bei der Hamburger Polizei. Ertem E. behauptete in seiner Aussage, Alexander Falk habe den Auftrag erteilt, Anwalt J. umzubringen und dafür 200.000 Euro bezahlt. Dazu präsentierte der Zeuge eine achtminütige Tonaufnahme von einem heimlich aufgezeichneten Gespräch, in dem Falk seine Schadenfreude über den Schuss auf seinen Gegenspieler mehrfach euphorisch ausdrückt. „Sehr geil“ sei das, sagt er darauf. Es ist ein komplizierter Prozess, den da an diesem Mittwoch in Frankfurt begonnen hat und der zurückführt in eine Zeit, in der Falk schon einmal im Gefängnis saß – wegen versuchten Betrugs und Bilanzfälschung.
Früher war Alexander Falk ein gefeierter Unternehmer, gehörte fest zur Hamburger High Society. Den Stadtplan-Verlag, den er von seinem Vater geerbt hatte, verkaufte er Ende der Neunzigerjahre an Bertelsmann, erhielt umgerechnet 25 Millionen Euro dafür. Dann ging es ganz schnell: Falk kaufte den Internet-Dienstleister Ision, eine Tochter der Thyssen-Krupp AG, für 38 Millionen Euro. Der Ision-Börsengang im März 2000 brachte 230 Millionen in die Kasse, der Verkauf Ende 2000 an die britische Energis-Gruppe sogar gewaltige 772 Millionen Euro. Alexander Falk war ein Star der New Economy, plötzlich einer der reichsten Deutschen – und ein Betrüger?
Alexander Falk saß schon einmal in Haft
Als bald darauf Ision und Energis pleitegingen, kam es zu einem Strafprozess, in dem Falk angeklagt wurde, die Bilanzen von Ision frisiert zu haben. Er bestreitet das bis heute; das Hamburger Gericht verurteilte ihn 2007 zu vier Jahren Haft. Auf die E-Mails und Daten, mit denen Falk glaubte, seine Unschuld beweisen zu können, habe er nach dem Ision-Verkauf keinen Zugriff mehr gehabt. Anders, das glaubte Falk, als der Frankfurter Anwalt Wolfgang J., der im Namen der Briten von Energis den anschließenden Zivilprozess gegen Falk federführend betreute. Ein Verfahren um Schadensersatz, um Falks Millionen. Falk gibt heute zu, dass er versuchte, diese Daten mit kriminellen Mitteln zu bekommen. Erst habe er Hacker mit dem Diebstahl beauftragt, später sogar eine fingierte Putzkolonne. Beides ohne Erfolg. „Aber ich habe nie einen Auftrag erteilt, auf Anwalt J. zu schießen oder ihn gar umzubringen“, sagt Falk am ersten Prozesstag in einer ausführlichen Erklärung. Das sei ein feiger Akt gewesen, der nicht seinen Werte entspreche – denen eines fünffachen Familienvaters und Sportlers. Warum auf Wolfgang J. geschossen wurde? Das wisse er nicht.
Fakt ist: Falks Auftrag zur Beschaffung der Daten ging an einen Türken, mit dem er sich in seiner Zeit im Gefängnis angefreundet hatte. Ali B., der zahlreiche Kontakte ins kriminelle Milieu unterhielt, kümmerte sich darum, vermittelte. Mit ihm hatte Falk bereits Geschäfte in der Türkei gemacht: eine Firmenbeteiligung, ein Hotelprojekt. „Ich wollte ihn nach der Haft nicht einfach fallenlassen“, erklärt Falk vor Gericht. Als er sich dann doch zurückziehen will, weil er unzufrieden ist mit den Geschäften, kommt es zum Streit mit Ali B.. Falk fühlt sich unter Druck gesetzt.
Alexander Falk spricht vor Gericht ausführlich
Als im Februar 2010 in Frankfurt der Schuss auf Wolfgang J. fällt, ist Alexander Falk, den Freunde nur „Sascha“ nennen, mit seiner Familie in Südafrika. Ali B. informiert ihn darüber per SMS: „Google mal Anwalt und Frankfurt.“ Falk beteuert im Gerichtssaal, ihm hätten die Knie geschlottert: „Ich dachte, das wird man mir anlasten.“ Problematisch für Falk ist, dass er den Schuss auf Anwalt J. in der Tonaufnahme bejubelt, die das Gericht gleich am ersten Verhandlungstag abspielen lässt und die für den Prozess zentral sein könnte.
Der Angeklagte, der zuvor aufrecht und nach hinten gelehnt auf seiner Bank gesessen hat, macht sich klein, beugt sich nach vorne über, den Blick zu Boden gerichtet, als seine Stimme aus den Lautsprechern des Gerichtssaals zu hören ist: „Ich habe gejubelt, als hätte ich einen Elfmeter reingeschossen, und es hat mir große Freude bereitet.“ Schießen sei genau das richtige Zeichen gewesen. Falk nennt J. und dessen Anwaltskollegen „fette Nichtsnutze“ und „Bazillen“, die glaubten, sich verstecken zu können hinter dem Staat, und die nicht für möglich hielten, dass man „etwas außerhalb der staatlichen Wege macht“. Wer so redet, hat ein Motiv. Davon ist die Anklage überzeugt.
Falks Strafverteidiger Björn Gercke sieht das anders: Es gebe kein Geständnis in der Tonaufnahme, sagt der Anwalt in einer längeren Eröffnungsrede zum Verhandlungsauftakt. Die unverhohlene Sympathie für den Schuss auf Anwalt Wolfgang J. sei verstörend, so drückt es Gercke aus. Aber sie beweise nicht, dass Falk der Drahtzieher hinter dem Schuss sei. „An keiner Stelle ist die Rede davon, dass er den Schuss in Auftrag gegeben hätte“, betont der Millionärsanwalt. Trotzdem fürchtet der Verteidiger, Falks drastischen Worte könnten zu einer Vorverurteilung durch Medien und Öffentlichkeit führen.
Ist der Kronzeuge vor Gericht in Wirklichkeit der Kriminelle?
Während die Staatsanwaltschaft Frankfurt vor dem Beginn des Prozesses schwieg, nahm sich Gercke erstaunlich viel Zeit, um seine Sicht auf den Fall öffentlich auszubreiten. Man könnte auch sagen: um einen Deutungsvorsprung zu erlangen. Es ist eine ungewöhnliche Szene, als Falks Medienanwalt Ralf Höcker in der Manier eines Marktschreiers Mappen an Journalisten verteilt, noch bevor der Gerichtssaal überhaupt geöffnet wird. Darin zwei Studien, eine über Manipulationen an der Tonaufnahme, eine andere zur fehlenden Glaubwürdigkeit des Hauptzeugen Ertem E., einem vermeintlichen V-Mann und „Berufskriminellen“, wie ihn Björn Gercke betitelt.
Ja, Falk habe auf „widerliche Art“ mit der Tat sympathisiert, sei aber in eine Falle gelockt worden. So beginnt die Version der Verteidigung. Mit der Aussicht darauf, den Streit mit Ali B. um die gemeinsamen Geschäfte beizulegen, habe Falk bei einem eher widerwilligen Treffen im Juni 2010 in Istanbul den Schuss auf J. gutheißen sollen, so Gercke. Mit am Tisch habe damals ein türkischer Investor gesessen, der für das Hotelprojekt am Bosporus entscheidend gewesen sei und laut Ali B. von den Schüssen auf Wolfgang J. wusste. Streit zwischen Ali B. und Falk, so die Logik, hätte den Investoren verunsichert.
Falk habe damals getan wie ihm geheißen, erklärt Verteidiger Gercke. Dann sei er allerdings mit der Tonaufnahme mehrere Jahre lang erpresst worden. Nicht von Ali B., sondern von dessen Handlanger Ertem E., der nun im Prozess als Hauptzeuge gegen Falk aussagen soll. Dass Ertem E. mit der Tonaufnahme zur Polizei ging, liegt laut Verteidigung daran, dass er mit der Erpressung Falks keinen Erfolg hatte. Und dass es eine Belohnung von 100.000 Euro für Hinweise zur Aufklärung des Verbrechens gegeben habe, ausgelobt von zwei Kanzleien, für die Wolfgang J. arbeitete.
„Alles andere als ein Freispruch wäre die Belohnung für einen mehrfach bestraften Kriminellen“, sagt Verteidiger Gercke. Die Staatsanwaltschaft habe den Zeugen Ertem E. als unbescholtenen Bürger präsentiert, dabei sei gegen diesen in 26 Fällen ermittelt worden. Außerdem widerspreche sich Ertem E. in seinen insgesamt vier Aussagen gegenüber der Polizei.
Auch der betroffene Anwalt soll im Fall Falk aussagen
Das Gericht führte am Mittwoch indes erste Beweise ein. Darunter eine SMS von Ali B. an Alexander Falk wenige Tage vor dem Schuss auf Wolfgang J.: „Wir fahren morgen nach HH und holen die nötigen Papiere, um unserer Oma ihren Kuraufenthalt zu ermöglichen. Mach Dir keine Sorgen.“ Vielleicht ein chiffriertes Indiz für die Zahlung und den bevorstehenden Schuss auf Wolfgang J..
Der auf insgesamt 18 Verhandlungstage angesetzte Prozess wird im September fortgesetzt. Auch Wolfgang J., der Anwalt, der nur knapp mit dem Leben davonkam, wird dann seine Version der Geschichte erzählen.
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