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  3. Hochzeit steht an: Grüezi Tina Turner - Sängerin ist Schweizerin

Hochzeit steht an
24.04.2013

Grüezi Tina Turner - Sängerin ist Schweizerin

US-Sängerin Tina Turner (Archivfoto vom 28.02.2011) ist nun Schweizerin.
Foto: Matteo Bazzi dpa

Tina Turner ist inzwischen schon 73 Jahre alt. Doch in dem Leben der Seniorin tut sich gerade einiges. Und damit ist nicht nur ihre neue Staatsangehörigkeit gemeint.

Tina Turner ist jetzt Schweizerin. Die US-Sängerin, die inzwischen 73 Jahre alt ist, hatte sich jetzt ihren Schweizer Pass abgeholt. Bereits vor einiger Zeit hatte Tina Turner die Staatsbürgerschaft ihrer Wahlheimat. Nach einem Bericht der Schweizer Zeitung Blick wolle Tina Turner nun auch endlich ihren langjährigen deutschen Lebenspartner Erwin Bach (57) heiraten.

Tina Turner hat den Schweizer Pass

Das Lernen hat sich für Tina Turner offenbar gelohnt: Problemlos habe die Amerikanerin, die in der Zürichseegemeinde Küsnacht wohnt, der Bürgerrechtskommission auf Deutsch zum Beispiel alle sieben Bundesräte (Minister) der Schweizer Regierung nennen können, heißt es in dem Bericht. Den Schweizer Pass können Ausländer beantragen, wenn sie im Laufe ihres Lebens insgesamt mindestens zwölf Jahre in der Eidgenossenschaft gelebt haben.

Tina Turner lernte Deutsch

Tina Turners zukünftiger Ehemann Erwin Bach habe die Sängerin am Montag zur Entgegennahme des roten Passes mit dem weißen Kreuz begleitet. Um Schweizerin zu werden, musste die Rock-Ikone, die seit 1995 in der Alpenrepublik lebt, bei einer Privatlehrerin für die "Aufnahmeprüfung" büffeln und unter anderem Deutsch lernen. Allerdings nicht Schweizer-, sondern Hochdeutsch, wie sie der Zeitung sagte. "Schwyzerdütsch wäre nochmal komplizierter."

US-Sängerin seit langem mit Schweiz verbunden

Tina Turner fühle sich seit langem mit der Schweiz verbunden, erklärte ihre Kommunikationsagentur. Die Sängerin, die sich nach ihrer letzten Konzerttournee 2009 aus dem öffentlichen Leben zurückgezogen hatte, schätze die Privatsphäre, die ihr in der Schweiz gewährt werde. Amerikanerin durfte sie trotzdem bleiben - in der Schweiz kann man ohne Einschränkungen alle vorherigen Pässe behalten. dpa/AZ

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