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Villingendorf
26.06.2018

Höchststrafe für 41-jährigen Dreifachmörder

Der Mann hatte die drei Menschen hier in Villingendorf ermordet.
Foto: Christoph Schmidt, dpa (Archiv)

Ein Mann tötet drei Menschen, darunter seinen eigenen Sohn am Tag der Einschulung. Das Gericht geht in seinem Urteil so weit wie nach deutschem Recht möglich.

Für den Mord an seinem sechsjährigen Sohn am Tag seiner Einschulung und zwei weiteren Menschen in Villingendorf ist am Dienstag ein 41 Jahre alter Mann zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Rottweil stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, womit der Kroate nicht nach 15 Jahren vorzeitig auf freien Fuß kommen kann. 

Der Mann hatte im Prozess zugegeben, Mitte September 2017 in Villingendorf bei Rottweil seinen Sohn, den neuen Verlobten seiner Ex-Partnerin sowie dessen Cousine erschossen zu haben. Der Junge war am Morgen des Tattages eingeschult worden. Die Mutter seines Sohnes habe er bewusst laufen gelassen, so die Staatsanwaltschaft. Sie sollte den Rest ihres Lebens am Verlust leiden. Die Anklage hatte bei den Plädoyers in der vergangenen Woche die Höchststrafe gefordert. 

Stellt das Gericht eine "besondere Schwere der Schuld" fest, kommt der Täter nur in Ausnahmefällen vorzeitig frei - etwa wegen hohen Alters oder schwerer Krankheit. Besondere Schwere der Schuld bedeutet zum Beispiel, dass das Motiv besonders verwerflich war, die Tat besonders grausam oder mit mehreren Opfern.

Der 41-Jährige hatte Ende Mai ein Geständnis abgelegt und gesagt, er sei bei der Tat nicht er selbst gewesen, sondern habe "wie ein Roboter" gehandelt. Am Tag der Tat habe er seine Ex-Partnerin zur Rede stellen wollen. Mit Blick auf die maximal mit sechs Schuss geladene Waffe, die er mit auf die Terrasse in Villingendorf brachte, sei diese Aussage nicht sehr glaubwürdig, hatte Oberstaatsanwalt Dittrich in den Plädoyers gesagt. "Er kam nicht, um zu reden. Er kam, um zu töten."

Der Angeklagte habe mit der Tat mit einem Schlag drei Familien zerstört. Vertreter der neun Nebenkläger hatten im Prozess deutliche Kritik an Behörden und Polizei geübt. Diese hätten die Angst und die Warnungen der Ex-Partnerin des 41-Jährigen nach diversen Mord- oder Gewaltandrohungen ignoriert. (dpa)

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