Höxter: Horrorhaus-Prozess geht in die Schlussphase
Im Mordprozess um das Horrorhaus haben jetzt die Psychiater das Wort. Der Tenor ist schon bekannt: Ein Experte sieht den Angeklagten als Sadisten mit dem Hang zu Straftaten.
Es geht um Psycho-Druck, um exzessive Gewalt und um zwei tote Frauen: Seit mehr als einem Jahr arbeitet das Landgericht Paderborn das grausige Geschehen im sogenannten Horrorhaus von Höxter auf. Es gibt zwei Angeklagte, zwei Todesopfer und viele Frauen, die in dem Haus misshandelt und finanziell ausgebeutet wurden. Wer hat bei den Morden welche Rolle gespielt? Wer trägt welche Schuld? Mit den Aussagen der Psychiater, die für das Gericht Gutachten zu den Angeklagten geschrieben haben, geht der Prozess gegen 47-jährige Wilfried W. und die 48-jährige Angelika W. am Dienstag in die entscheidende Phase. Sie sind des Mordes durch Unterlassen angeklagt.
Im ersten Schritt wird Michael Osterheider zu Wilfried W. aussagen. Er ist Professor für Forensische Psychiatrie in Regensburg. "Ob wir für seine Aussage und die Einführung seines Gutachtens noch weitere Verhandlungstage benötigen, ist noch offen", sagt der Vorsitzende Richter Bernd Emminghaus. Das Gutachten zu Angelika W. liefert Nahlah Saimeh, Ärztliche Direktorin in einer Gerichtspsychiatrie in NRW.
Fall Höxter: Wilfried W. zeige sadistische Züge
Die Ergebnisse sind bekannt. Die Experten halten beide Angeklagten für voll schuldfähig. Bei Wilfried W. geht Osterheider noch einen Schritt weiter. Er sei für die Allgemeinheit gefährlich und zeige sadistische Züge. Der Gutachter spricht sich für Sicherungsverwahrung aus. Grund: Wilfried W. habe einen Hang zu gravierenden Straftaten. Schließt sich das Gericht dem Gutachten an, bedeutet das, dass der Angeklagte wohl keine Aussichten mehr auf ein Leben in Freiheit hat.
"Die Einführung der Gutachten in den Prozess hat enorme Bedeutung", sagt Roland Weber. Der Anwalt vertritt eine der Nebenklägerinnen. "Für die Schöffen sind die Gutachten komplett neu. Ihre Stimmen zählen bei einem späteren Urteil genauso viel wie die der Berufsrichter. Und jetzt kommt die einzige Gelegenheit, das Ergebnis der Gutachten zu hinterfragen", sagt Weber.
Und hier wird die Stunde der Anwälte schlagen. Die beiden Pflichtverteidiger von Wilfried W., Detlev Binder und Carsten Ernst, werden nach Ansicht von Prozessbeobachtern Osterheiders Qualifikation infrage stellen. Auch werden sie auf ältere Fälle hinweisen, bei denen Osterheider vor Gericht nicht überzeugen konnte. Bereits zum Prozessbeginn hatte Binder ihn vergeblich als Gutachter abgelehnt. Man werde "bei Osterheiders Prognose genau nachfragen", so Weber.
Das Gericht hat noch bis zum 19. Dezember Termine angesetzt. Dennoch ist es eher unwahrscheinlich, dass dieses Jahr ein Urteil gesprochen wird. Angelika W. hat angekündigt, sich noch ausführlich zu äußern.
Höxter: Angeklagte Angelika W. soll auch Opfer gewesen sein
Im Prozess hatten sich die beiden Angeklagten gegenseitig bezichtigt, jeweils der Antreiber für die Taten im Horrorhaus von Höxter gewesen zu sein. Und dabei soll Angelika nicht nur Täterin, sondern auch Opfer gewesen sein. Sie schilderte sexuelle Übergriffe durch Wilfried W. und Verbrühungen mit heißem Wasser. Unter den Verletzungen leide sie noch heute. Wilfried W. wies diese Beschuldigungen immer zurück.
Zeugenaussagen und tausende Aufnahmen, aufgezeichnet von Handys der Angeklagten, sollen Indizien sein, dass beide zu gleichen Teilen für die Taten verantwortlichen waren. Zwar beschrieben die Opfer Wilfried W. mal als "Monster", dann wieder als "liebevoll". Im Zusammenspiel mit Angelika zeichnete sich gegenüber den Opfern ein wiederkehrendes Muster ab. Die Frauen mussten Geld mitbringen, um das Leben im Haus zu finanzieren, sie mussten putzen, kochen und wurden psychisch unter Druck gesetzt, wenn es um das Einhalten von Regeln ging. Je nach Opfertyp war dann mal Angelika, mal Wilfried das "Monster". Carsten Linnhoff, dpa
Lesen Sie auch:
"Horrorhaus" von Höxter: Polizei hebt Cannabisplantage aus
Mordprozess Höxter: Angeklagte erhebt schwere VorwürfeWir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.