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Höxter-Prozess
26.10.2016

Horror-Haus in Höxter: Grausame Details im Gerichtssaal

In diesem Haus in Höxter soll das Paar seine Opfer brutal misshandelt haben.
Foto: Friso Gentsch, dpa (Archiv)

Die Anklage spricht beim Höxter-Prozess von unglaublichen Foltermethoden. Bei einem Schuldspruch drohen einem Mann und seiner Ex-Frau nicht nur lebenslange Haft.

Angelika W. verbirgt ihr Gesicht hinter einem roten Aktenordner, als sie am Mittwochmorgen im Mordprozess um das Horrorhaus von Höxter in den Sitzungssaal 205 des Paderborner Landgerichts geführt wird. Wenig später öffnet sich die Tür zur Anklagebank für ihren Ex-Ehemann Wilfried W., doch der stämmige Mann mit Bart, Brille und schwarzer Lederjacke versteckt sich nicht vor der Armada von Fotografen und Kameraleuten. Minutenlang steht der 46-Jährige im Blitzlichtgewitter und scheint sogar Gefallen daran zu finden.

Wilfried W. und seine 47-jährige Ex-Frau äußern sich am ersten Verhandlungstag in diesem Prozess um Folter, Martyrium und Tod in ihrem Haus in Höxter-Bosseborn nicht. Denn die Strafkammer setzte für Mittwoch nur die Verlesung der Anklageschrift auf die Tagesordnung - eine gute Entscheidung, wie sich später erweist. Denn die Verbrechen, die der Paderborner Oberstaatsanwalt Ralf Meyer an diesem ersten Prozesstag schildert, verbieten jedes Hinübergleiten in Gerichtsroutine.

Angeklagte sollen mindestens vier Frauen brutal misshandelt haben

Mit einer unglaublichen Rohheit und Kaltblütigkeit soll das Ex-Paar mindestens vier Frauen in seinem Haus gequält haben - zwei von ihnen so gnadenlos, dass die Frauen im Alter von 33 und 41 Jahren starben. "Wie Leibeigene" hätten die Opfer den mutmaßlichen Tätern zur Verfügung stehen sollen, sagt der Oberstaatsanwalt. Dazu habe das mutmaßliche Täterpaar den Willen der Frauen brechen wollen - um Macht über sie auszuüben.

Meyer berichtet von einem ganzen Arsenal an Foltermethoden, die Wilfried und Angelika W. in ihrem Haus angewandt haben sollen. Sie reichten demnach von Schlägen ins Gesicht, Wegtreten der Füße, Ausgießen von heißem Wasser oder Tee auf die Haut der Opfer, Ziehen an den Haaren und Ausreißen ganzer Haarbüschel bis zu Fesselungen in der Badewanne. Einem Opfer, das unter Glutamatunverträglichkeit litt, soll Wilfried W. den Geschmacksverstärker in Getränken untergeschoben haben, damit die Frau gesundheitliche Probleme bekommt.

Bei all dem sei den Angeklagten bewusst gewesen, dass ihre Opfer "erhebliche Schmerzen" litten und die Frauen ihre Situation als "psychisch zunehmend unerträglich" empfanden, betont Meyer. Schließlich hätten die beiden später gestorbenen Frauen nicht mehr laufen können. Eines der Opfer starb laut Anklage 2014 in dem Haus in Höxter, das zweite im vergangenen Frühjahr in einer Klinik.

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Diese Frau sollen die Angeklagten laut Meyer ins Auto verfrachtet haben, als sie mit ihrem Tod rechneten. Auf der Fahrt zum Herkunftsort des Opfers in Niedersachsen hatte das mutmaßliche Täterpaar jedoch eine Autopanne und flog auf.

"Horror-Haus von Höxter": Angeklagte zeigen keine Regung

Während der Anklagevertreter die beiden Morde und die zahlreichen Körperverletzungsdelikte schildert, die er dem geschiedenen Paar vorwirft, zeigen Angelika und Wilfried W. auf der Anklagebank keine Regung. Äußerlich unbewegt folgen sie dem Vortrag des Oberstaatsanwalts. Später kündigt der Verteidiger von Angelika W. eine Aussage seiner Mandantin zu einem späteren Zeitpunkt an. Der Anwalt von Wilfried W. stellt in Aussicht, dass die Verteidigung demnächst eine Erklärung verlesen wird.

In dem Prozess wird die Paderborner Strafkammer nun vor allem zu klären haben, welcher der beiden Angeklagten die treibende Kraft bei den Verbrechen von Höxter war. Bei einem Schuldspruch droht dem Ex-Paar nicht nur lebenslange Haft. Das Gericht stellte bei der Eröffnung der Hauptverhandlung klar, dass auch die Verhängung einer Sicherungsverwahrung in Frage kommt. afp

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