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  3. Mordprozess um "Horrorhaus": Höxter: Verteidiger von Wilfried W. lehnen lebenslang ab

Mordprozess um "Horrorhaus"
06.09.2018

Höxter: Verteidiger von Wilfried W. lehnen lebenslang ab

Das ehemalige Haus der Angeklagten im Ortsteil Bosseborn von Höxter.
Foto: Friso Gentsch (dpa)

Nach Staatsanwaltschaft und Nebenklägern haben jetzt im Höxter-Prozess die vier Verteidiger das Wort. Zwei Tage lang können sie ihre Sicht der Dinge in ihren Plädoyers darlegen.

Im Mordprozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter haben die Verteidiger des Angeklagten Wilfried W. eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten für den 48-Jährigen und die Einweisung in die Psychiatrie beantragt.

Damit lagen die Anwälte am Donnerstag vor dem Landgericht Paderborn deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft und der drei Nebenkläger.

Diese hatten am Vortag für einen versuchten und einen vollendeten Mord durch Unterlassen lebenslange Haftstrafen und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert.

Der Deutsche Wilfried W. hat sich nach Ansicht seines Verteidigers Detlev Binder wegen gefährlicher Körperverletzung und des versuchten Mordes zu verantworten. Allerdings müsse für seinen Mandanten strafmildernd bedacht werden, dass im Fall der im Krankenhaus gestorbenen Susanne F. von den Angeklagten ein Krankenwagen gerufen wurde, um das Leben der Frau noch zu retten. Im Fall der zweiten in Höxter gestorbenen Frau lehnen die Anwälte eine Verurteilung wegen Mordes durch Unterlassen ab.

Die Plädoyers der Verteidiger von Angelika W. (49) folgen am Dienstag. Ob noch in der kommende Woche ein Urteil gesprochen wird, ist offen.

Über Jahre hinweg soll ein Paar mehrere Frauen aus Niedersachsen in ein Haus nach Ostwestfalen gelockt und dort schwer misshandelt haben. Zwei Frauen starben infolge der Quälereien. (dpa)

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