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  3. Prozess: Horrorhaus von Höxter: Urteil gegen Wilfried W. rechtskräftig

Prozess
08.12.2018

Horrorhaus von Höxter: Urteil gegen Wilfried W. rechtskräftig

Es bleibt dabei: Wilfried W. muss für elf Jahre ins Gefängnis. Verteidiger und Staatsanwaltschaft akzeptierten das Urteil. Ob es bei 13 Jahren Haft für Angelika W. bleibt, ist unklar. Ihr Anwalt legte Revision ein.
Foto: Friso Gentsch/Marcel Kusch, dpa

Der für die tödlichen Misshandlungen von Höxter verurteilte Wilfried W. muss ins Gefängnis. Die Prozessbeteiligten legten keine Revision ein - Angelika W. schon.

Das Urteil gegen Wilfried W. aus dem Prozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter ist rechtskräftig. "Seine Verteidiger und die Staatsanwaltschaft haben keine Revision eingelegt", sagte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur. Das Landgericht Paderborn hatte den 48-Jährigen Anfang Oktober zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren wegen Mordes durch Unterlassen verurteilt. 

Im Fall der zu 13 Jahren Haft verurteilten Angelika W. hat die Verteidigung dagegen das Rechtsmittel genutzt. "Auf Mord durch Unterlassen ist bislang sehr selten von deutschen Gerichten entschieden worden. Ich habe, wie bereits im Gericht angekündigt, fristwahrend Revision eingelegt", sagte ihr Rechtsanwalt Peter Wüller. Er wolle sich zuerst das schriftliche Urteil anschauen, das ihm noch nicht vorliege. "Im neuen Jahr entscheiden wir dann, ob es bei der Revision durch den Bundesgerichtshof bleibt."

Kronzeugenregelung wirkte sich im Höxter-Prozess strafmildernd für Angelika W. aus

Das Landgericht hatte im Fall von Angelika W. strafmildernd die Kronzeugenregelung angewandt. Erst durch die umfassende Aussage der 49-Jährigen war der Tod eines der zwei Opfer in dem Haus in Höxter aufgeklärt worden, obwohl es keine Leiche gab.

Über Jahre hinweg hatte das deutsche Paar Frauen mit Kontaktanzeigen in das Haus nach Ostwestfalen gelockt und dort seelisch und körperlich schwer misshandelt. Zwei Frauen aus Niedersachsen überlebten die Quälereien nicht. (dpa)

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