Hundertfacher Mordverdacht: Sie nannten ihn den "Sensen-Högel"
Im Prozess gegen den Todespfleger von Oldenburg sagt eine ehemalige Kollegin des früheren Krankenpflegers aus und nimmt kein Blatt vor den Mund.
So eine Nacht hatte die Zeugin noch nie erlebt, „es war grauenvoll“, erinnert sie sich. Sechs Reanimationen in einer Schicht, „wir mussten fast von Zimmer zu Zimmer springen“. Jemand habe gesagt, jetzt fehle nur noch Zimmer 10, dass da auch noch die Reanimation losgeht. „In dem Moment passierte es – ich dachte, hier spukt’s.“
Es ist der zehnte Tag im Prozess gegen den früheren Krankenpfleger Niels Högel, angeklagt wegen 100-fachen Mordes. Am Zeugentisch sitzt Högels ehemalige Kollegin Sylvia O., 54 Jahre alt, Krankenschwester, Augenzeugin der „Nacht der Reanimationen“ im September 2001 auf der Intensivstation im Klinikum Oldenburg. „War jedes Mal Herr Högel im Zimmer?“, fragt Richter Sebastian Bührmann. „Das kann ich nicht sagen“, antwortet Sylvia O., „aber natürlich ist es aufgefallen, dass er oft da war.“ Er war, nun ja, sie macht mit den Fingern Gänsefüßchen, „reanimationsgeil“. Kollegen hätten ihn manchmal „Sensen-Högel“ genannt.
Warum schweigen so viele Zeugen im Högel-Prozess?
O. ist eine Zeugin, die sich unterscheidet von den bisherigen Zeugen aus dem Klinikum: Sie erinnert sich. Dass sich viele der Zeugen nicht mehr erinnern konnten, sorgte zuletzt nicht nur bei Prozessbeobachtern für Verwunderung. Auch der Umstand, dass viele von ihnen in Begleitung eines vom Klinikum bezahlten Anwalts zur Vernehmung kamen.
Sylvia O., die schon lange nicht mehr im Klinikum arbeitet, sitzt allein am Zeugentisch. Eine frühere Kollegin und Freundin habe ihr berichtet, dass das Klinikum auch ihr einen Anwalt bezahlen würde: „Der Anwalt würde einem auch mitteilen, was man sagen darf und was nicht oder wie man sich ausdrücken soll.“
Warum das Klinikum seinen Angestellten einen Anwalt zur Seite stelle, fragt der Richter daraufhin den Vorstandsvorsitzenden, Dr. Dirk Tenzer. Er erklärt die Maßnahme mit der „absoluten Ausnahmesituation“ und „großen Ängsten“ der Mitarbeiter. Er sehe es als seine „Fürsorgepflicht“ an, seine Kollegen nicht alleinzulassen.
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Was der Oldenburger Klinik-Chef zu den Vorwürfen sagt
Es könne aber doch ein anderer Eindruck entstehen, warnt vorsichtig der Richter. Kann es sein, dass die Anwälte „eine Art Aufpasser“ sein sollen? Tenzer drückt den Rücken durch. „Was ich sicher ausschließen kann, ist, dass es Anweisungen von meiner Person gegeben hat, dass Zeugen mundtot gemacht werden. Was mir hier ja unterschwellig vorgeworfen wird.“ Der Zeugenbeistand sei ein Recht, das in der Strafprozessordnung vorgesehen sei.
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