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  3. Freiburg: Hussein K. wird wegen Mordes an Studentin angeklagt

Freiburg
31.03.2017

Hussein K. wird wegen Mordes an Studentin angeklagt

Grablichter an einem Baum neben der Dreisam in Freiburg erinnern an die Studentin Maria L., die im Oktober vergewaltigt und getötet wurde.
Foto: Patrick Seeger, dpa (Archiv)

Der Flüchtling Hussein K. soll in Freiburg die 19-jährige Studentin Maria L. umgebracht haben. Schon 2013 hatte er ein Verbrechen begangen. Jetzt steht er in Freiburg vor Gericht.

Fünfeinhalb Monate nach dem Mord an der 19-jährigen Medizinstudentin Maria L. hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den afghanischen Flüchtling Hussein K. erhoben. Die Anklage ist bei der Jugendkammer des Landgerichts Freiburg eingereicht worden.

Dem nach eigenen Angaben 17-Jährigen wird „Mord aus Heimtücke und zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs in Tateinheit mit dem Verbrechen der besonders schweren Vergewaltigung“ zur Last gelegt. Die Tatmerkmale Heimtücke und sexuelle Befriedigung zögen zwingend eine Mordanklage nach sich, erklärte Oberstaatsanwalt Michael Mächtel gestern.

Hussein K. soll die Studentin angegriffen, gewürgt und vergewaltigt haben

Die Anklage geht davon aus, dass Hussein K. sein Opfer in den Morgenstunden des 16. Oktober angegriffen, gewürgt und vergewaltigt hat. Die 19-Jährige war auf dem Radweg entlang des Flusses Dreisam unterwegs – auf der Heimfahrt von einer Party. Nach der Vergewaltigung soll Hussein K. die bewusstlose Frau ins Wasser der Dreisam gelegt haben, wo sie ertrank.

Nach wie vor geht die Staatsanwaltschaft auch davon aus, dass Hussein K. bei der Tat nicht erst 17 Jahre alt, sondern erwachsen war. Laut medizinischen Altersgutachten war er 21 Jahre oder sogar älter. Weil sein richtiges Alter jedoch nicht ohne Restzweifel zu bestimmen ist, wurde er nicht vorm Schwurgericht des Landgerichts Freiburg angeklagt, das im Fall von erwachsenen Tätern bei Mord zuständig ist – sondern vor der Jugendkammer.

Hussein K.: Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht?

Dass er deshalb mit einer niedrigeren Strafe davonkommt, bedeutet dies allerdings nicht. Auch die Jugendkammer kann ihn nach Erwachsenenstrafrecht zu lebenslänglicher Haft verurteilen: wenn sie in der Verhandlung den Eindruck gewinnt, dass Hussein K. wie ein Erwachsener zu behandeln ist. Sollte er nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, lautet das höchstmögliche Strafmaß 15 Jahre Haft. Mit dem Prozessbeginn wird noch in diesem Jahr gerechnet, möglicherweise schon im Spätsommer.

Im Mai 2013 hatte Hussein K. auf der griechischen Insel Korfu bereits ein Verbrechen begangen. Er warf damals eine 20-jährige Studentin über das Geländer an einer Steilküste. Die Frau stürzte acht Meter tief und zog sich schwerste Verletzungen zu. Hussein K. wurde im Februar 2014 wegen versuchten Totschlags und Diebstahls zu zehn Jahren Haft in Griechenland verurteilt, eineinhalb Jahre später aber auf- grund einer Amnestie unter Auflagen freigelassen. Er floh und kam im Herbst 2015 nach Freiburg.

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