
Kommen Raser in Haft?


Nordrhein-Westfalen will mit Unterstützung Bayerns und anderer Bundesländer die Teilnahme an illegalen Autorennen zur Straftat machen. Was das bedeuten würde.
Mit halsbrecherischer Geschwindigkeit jagen zwei Autos mitten in der Stadt über den Asphalt. Die Raser gefährden nicht nur sich, sondern auch andere. Immer wieder gibt es Berichte über illegale Autorennen, die häufig Verletzte oder sogar Todesopfer fordern. Wer an solchen Wettkämpfen auf öffentlichen Straßen teilnimmt oder solche ausrichtet, wird nach Ansicht von Thomas Kutschaty bislang viel zu milde bestraft. Um das zu ändern, hat der Innenminister von Nordrhein-Westfalen eine Initiative für schärfere Gesetze gestartet.
Haftstrafen von bis zu drei Jahren sieht der Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen künftig für illegale Straßenrennen vor. Sollten dabei Menschen verletzt oder getötet werden, drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis. Der Führerschein soll den Teilnehmern für die Dauer zwischen sechs Monaten und fünf Jahren entzogen werden können. Bislang ist die Teilnahme an illegalen Rennen lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die bundesweit mit 400 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot bestraft wird. Veranstaltern droht die Zahlung von 500 Euro. „Das ist wirklichkeitsfremd. Denn Raserei ist russisches Roulette, allerdings ist der Spieleinsatz das Leben der anderen“, sagte der SPD-Politiker der Rheinischen Post. Am Freitag soll im Bundesrat über den Gesetzesantrag abgestimmt werden. Mehrere Bundesländer hätten parteiübergreifend der Initiative zugestimmt, sagte Kutschaty. Zu den Unterstützern zählen auch die Bundesländer Hessen und Bayern.
Drei Tote in NRW durch illegale Autorennen
Wie die Rheinische Post berichtet, starben in Nordrhein-Westfalen allein im ersten Halbjahr 2016 drei unbeteiligte Menschen durch illegale Autorennen. Vor sechs Wochen wurden in Hagen bei einem spontanen Rennen zweier Männer fünf Menschen schwer verletzt, darunter ein sechsjähriger Junge. In Köln wurde im Februar eine 19-jährige Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen getötet. Bei einem ähnlichen Vorfall in Berlin kam Ende Januar ein 69-Jähriger ums Leben. Zwei junge Männer, damals 26 und 24 Jahre alt, waren mit ihren Sportwagen über eine Verlängerung des Kurfürstendamms gerast. Einer der Sportwagen war mit dem Jeep des 69-Jährigen kollidiert, der andere war bei einem Ausweichmanöver ins Schleudern geraten. Die jungen Fahrer und eine Beifahrerin wurden schwer verletzt.
In Bayern verzeichnete die Polizei heuer bislang glücklicherweise keine illegalen Autorennen mit Todesfolge. In Polizeiberichten aus der Region ist aber von Fällen zu lesen, die vergleichsweise glimpflich ausgingen. In Augsburg hat die Polizei Anfang Mai zwei Männer, 50 und 51, erwischt, die sich mit einem Porsche 911 und einem McLaren ein Rennen geliefert hatten. Im Dezember 2015 waren zwei 22-Jährige mit überhöhter Geschwindigkeit in Kaufbeuren unterwegs. Dabei gefährdeten sie einen anderen Autofahrer, der Anzeige erstattete. Im Oktober 2015 endete für einen 38-jährigen BMW-Fahrer ein illegales Rennen in Augsburg an einem Ampelmast.
Nach Ansicht des bayerischen Justizministeriums sollte den Gefahren, die von der gefährlichen Raserei ausgehen, effektiv begegnet werden. Das Ministerium spricht sich deshalb für abschreckende strafrechtliche Vorschriften aus, wie sie die Initiative aus Nordrhein-Westfalen vorsieht. Wenn bei illegalen Rennen Menschen zu Schaden kommen, müssen die Gerichte für die Strafbarkeit bislang andere Paragrafen wie fahrlässige Tötung oder Körperverletzung heranziehen. Letztendlich geht es bei dem Gesetzentwurf darum, dass schon allein die Teilnahme an illegalen Straßenrennen als Straftat im Strafgesetzbuch aufgeführt werden kann. Neben Freiheitsstrafen für die Raser könnte dann auch der Entzug ihres Autos ermöglicht werden. Die endgültige Entscheidung über die verschärften Regeln liegt beim Bundestag. mit dpa
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