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Inzest-Urteil
12.04.2012

Geschwisterliebe darf in Deutschland weiter bestraft werden

Inzest darf in Deutschland weiter bestraft werden. Das Verbot der Geschwisterliebe verletzt nach einem neuen Gerichtsurteil nicht die Europäische Menschenrechtskonvention.

Die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wiesen am Donnerstag die Beschwerde eines 35-Jährigen aus Leipzig ab, der jahrelang mit seiner Schwester eine Liebesbeziehung hatte und dafür mehrfach ins Gefängnis musste. Das Urteil ist nicht endgültig, dagegen kann Berufung beantragt werden.

Umgang mit Inzest nicht einheitlich geregelt

Der EGMR kam zu dem Schluss, dass der Umgang mit Inzest in Europa nicht einheitlich geregelt sei, auch wenn die Geschwisterliebe in zahlreichen Staaten verboten ist. Außerdem habe das Bundesverfassungsgericht diesen speziellen Einzelfall sorgfältig geprüft, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Beschwerdeführer war mit einer Klage in Karlsruhe gescheitert. Die beiden Geschwister waren getrennt voneinander aufgewachsen und hatten sich im Jahr 2000 kennengelernt. Inzwischen haben sie sich getrennt.

Immer wieder wurde Patrick S. in Deutschland verurteilt, mehr als drei Jahre saß er im Gefängnis – für eine Straftat, die in seinen Augen keine ist. Der heute 36-Jährige hatte eine Liebesbeziehung zu seiner Schwester Susan K. und verstieß damit gegen das deutsche Strafrecht, das „Beischlaf unter Verwandten“ verbietet. Im Jahr 2008 wies das Bundesverfassungsgericht seine Beschwerde ab. Nun hoffte Patrick S. auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - vergeblich.

Mehrere Gerichte verurteilten Patrick S. wegen der sexuellen Beziehung zu seiner Schwester

Zum ersten Mal wurde Patrick S. im Februar 2002 zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt, damals aufgrund einer Anzeige seines Großvaters. In den folgenden Jahren verhängten mehrere Gerichte Haftstrafen gegen den Mann – immer auf Grundlage des Paragrafen 173, Absatz 2, der sexuelle Beziehungen unter Blutsverwandten verbietet. Für Geschwister sieht das Strafgesetzbuch dafür Haftstrafen von bis zu zwei Jahren vor.

Dieses Inzestverbot wurde vom Bundesverfassungsgericht im Februar 2008 bestätigt, Patrick S. musste seine Strafen absitzen. Seinem Anwalt Endrik Wilhelm zufolge verbrachte er drei Jahre und einen Monat hinter Gittern. Die Verfahren gegen die Schwester, die geistig leicht zurückgeblieben ist, wurden hingegen eingestellt. AZ, dpa, afp

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