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Baden-Württemberg
10.04.2015

JVA Bruchsal: Drei tote Häftlinge in acht Monaten

Was ist nur los in der JVA Bruchsal? Seit August starben drei Häftlinge auf teils rätselhafte Weise.
Foto: Uli Deck (dpa)

Im August verhungerte ein Häftling, im Oktober stirbt ein weiterer an Herzversagen und jetzt schon wieder ein Toter. Minister Stickelberger steht in der Kritik. Was läuft schief?

Im Gefängnis Bruchsal (Baden-Württemberg) starb vergangenen August ein Mann in Einzelhaft. Das Entsetzen war groß, als sich herausstellte, dass der 33 Jahre alte, als aggressiv geltende Gefangene aus dem afrikanischen Burkina Faso verhungert ist. Seine Einzelhaft war zuletzt nicht mehr genehmigt. Landesjustizminister Rainer Stickelberger (SPD) veranlasste die vorläufige Suspendierung des Anstaltsleiters und kündigte an, das Ministerium müsse künftig engmaschig über jede Einzelhaft informiert werden.

Tote Häftlinge in Bruchsal sorgen für Skandal

Doch damit war Bruchsal nicht aus den Schlagzeilen: Im Oktober starb ein Gefangener an Herzversagen. Und Medien berichteten über seltsame Vorgänge aus früheren Zeiten hinter den Gefängnismauern. So wurde bekannt, dass eine Sozialarbeiterin sich abfällig über Häftlinge geäußert haben soll und Bedienstete Gefangene verhöhnten, indem sie sich selbst in Häftlingskleidung steckten. Im Winter schien es ruhiger um Bruchsal und den in die Bredouille geratenen Stickelberger zu werden. Doch nun starb ein 22-Jähriger, der wegen Körperverletzung zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden war. Er war am Mittwoch leblos in seiner Zelle gefunden worden.

Noch sind die Todesumstände unklar. "Wir müssen hier die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsergebnisse abwarten, alles andere wären Spekulationen", mahnt der Minister. Aber der Chef der FDP-Landtagsfraktion, Hans-Ulrich Rülke, setzt den Ressortchef erneut unter Druck. Der neue Todesfall zeige, dass Stickelberger seiner Aufgabe offenbar nicht gewachsen sei. Rülke greift einen ersten Obduktionsbefund auf, wonach der Häftling ohne Wissen der Gefängnisleitung den Heroin-Ersatzstoff Methadon eingenommen hat. Dafür trage Stickelberger letztlich die politische Verantwortung: "Der Minister schafft es offensichtlich nicht, die seit August 2014 zutage getretenen Missstände in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal in den Griff zu bekommen."

Justizminister Stickelberger denkt nicht über Rücktritt nach

Zurückhaltender reagiert bislang der CDU-Rechtsexperte Bernhard Lasotta, der dem Justizminister im Herbst mangelnden Aufklärungswillen vorgeworfen hatte: "Es muss erst mal aufgeklärt werden, was die genauen Umstände dieses Todesfalls gewesen sind." Im November hatte die CDU vergeblich versucht, Stickelberger mit einem Entlassungsantrag im Landtag zu Fall zu bringen. Die grün-roten Regierungsfraktionen scharten sich hinter ihren Ressortchef. Für Stickelberger selbst war und ist ein Rücktritt kein Thema.

Warum kommt es gerade im Gefängnis Bruchsal immer wieder zu Problemen? Mit gut 400 Häftlingen ist sie nicht einmal das größte Gefängnis in Baden-Württemberg - in Mannheim oder Freiburg sitzen mehr Häftlinge ein. Diesmal stellt sich die Frage nach der Kontrolle des Drogenhandels hinter den Gefängnismauern. Hier gebe es eine besondere Herausforderung des Justizvollzugs, räumt Stickelberger ein. "Bei einer verfassungskonformen Vollzugsgestaltung lässt sich der Konsum von Betäubungsmitteln in den Anstalten allerdings trotz aller Bemühungen leider nicht generell verhindern." 

Verfahren wegen fahrlässiger Tötung läuft noch

Nach Angaben des Landesjustizministeriums starben im vergangenen Jahr insgesamt 23 Menschen in den baden-württembergischen Haftanstalten, davon sechs durch Selbsttötung.  

Die Sache ist für den Minister aber noch nicht ausgestanden. Zum Tod des Häftlings im August halten die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung noch an. Sie sollen klären, warum der Gefangene die Nahrung verweigert hat - und ob die Gefängnisbediensteten hätten einschreiten müssen. Dazu wartet die Staatsanwaltschaft noch auf ein psychiatrisches Gutachten. Problematisch für den suspendierten Anstaltsleiter sowie für Stickelberger selbst könnte es werden, wenn sich herausstellen sollte, dass der Häftling nicht mehr im Besitz seiner freien Willenskräfte gewesen war. Ansonsten gehe der freie Wille vor, heißt es in der Anklagebehörde in Karlsruhe. dpa

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