"Paketbomber"-Prozess: Ist der Ulmer Rentner unschuldig?
Plus Die Polizei war sich sicher, den „Paketbomber“ gefasst zu haben. Vor Gericht aber zeigt sich: Es könnte der falsche Mann angeklagt worden sein. Die Liste der Ungereimtheiten.
Fast nichts unversucht ließen die Ermittler, um dem Rentner nachzuweisen, dass er ein gefährlicher Verbrecher sei – dass er im Februar drei Päckchen in einer Ulmer Postfiliale aufgegeben habe, von denen zwei bei den Lebensmittelkonzernen ADM Wild in Eppelheim und der Neckarsulmer Lidl-Zentrale detonierten. Vier Menschen verletzten sich. Eine dritte, an Hipp in Pfaffenhofen gerichtete Sendung konnte gerade noch rechtzeitig im Günzburger Paketverteilzentrum abgefangen werden.
Die Beamten des Landeskriminalamts (LKA) Baden-Württemberg woben eine Indizienkette, die beim Prozess gegen den Rentner vor dem Heidelberger Landgericht allerdings in ihre Einzelteile zerfallen ist. Ein Überblick:
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