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Kommentar
29.07.2010

Kachelmann: Eine Freiheit ohne Freispruch

Jörg Kachelmann ist wieder ein freier Mann. Bild: dpa

Die Richter erinnerten sich an das uralte Rechtsprinzip "in dubio pro reo" und entlassen Jörg Kachelmann aus der Untersuchungshaft. Trotzdem ist das Image des Wetter-Strahlemanns beschädigt. Seine bürgerliche Existenz steht auf dem Spiel. Ein Kommentar von Holger Sabinsky

Die Entlassung des Wetterexperten Jörg Kachelmann aus der Untersuchungshaft ist die richtige Entscheidung. Man muss weder Jurist sein noch ein Anhänger Kachelmanns, um diesen Eindruck zu bekommen. Denn nach dem ersten Schock über seine Verhaftung und Mutmaßungen über einen Mann mit zwei Gesichtern wurde die ganze Geschichte mehr und mehr anrüchig. Das liegt in der Natur des Tatvorwurfs: Eine Vergewaltigung innerhalb einer Beziehung - juristisch eine höchst heikle Angelegenheit. Wer weiß schon, was sich hinter der Schlafzimmertür abspielt?

So war es höchste Zeit, sich an ein uraltes Rechtsprinzip zu erinnern: in dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten. Und Zweifel an den Vorwürfen gab es spätestens nach einem Gutachten, das die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers massiv erschütterte. Die Radiomoderatorin hatte zudem in Vernehmungen gelogen.

Es steht Aussage gegen Aussage. Das ist in Vergewaltigungsfällen Standard. Dass es mehr als vier Monaten bis zu dieser Einsicht gedauert hat, ist skandalös.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat Kachelmann nun eine Haftentlassung erster Klasse verschafft. Es sah kein dringender Tatverdacht mehr. Dringender Tatverdacht bedeutet: Die Richter müssen die Wahrscheinlichkeit für sehr hoch halten, dass der Beschuldigte verurteilt wird. Sind sie nicht so sicher, müssen sie den Beschuldigten erst einmal freilassen. Der Tatverdacht besteht weiter, er ist aber kein "dringender" mehr. Das Gericht hat den Haftbefehl zudem komplett aufgehoben, es hat dem Schweizer nicht einmal Auflagen gemacht. Kachelmann kann sich bis zum Prozess frei bewegen und auch ins Ausland fahren.

Dagegen sehen die Richter die Rolle des vermeintlichen Opfers sehr kritisch: "Bestrafungs- oder Falschbelastungsmotive" seien bei der Frau nicht auszuschließen. Dasselbe gelte für den Verdacht, dass sie sich die Verletzungen selbst beigebracht hat. War es am Ende doch die Rache einer Enttäuschten?

Die Freilassung des Moderators ist kein Freispruch. Das Landgericht Mannheim ist nicht an die Sichtweise des Oberlandesgerichts gebunden. Doch Entscheidungen eines Obergerichts gelten gemeinhin sehr wohl als Fingerzeig auf ein späteres Urteil.

Ist Kachelmann Täter oder Opfer? Er geht als freier Mann in den Prozess, aber nicht unbelastet. Das Bild der Öffentlichkeit vom strahlenden Wetter-Unterhalter hat tiefe Risse bekommen. Dass er ein notorischer Gigolo sein soll, ist noch das Harmloseste, was man in den vergangenen Wochen über ihn erfahren hat. Die Fernsehkarriere des Wettermanns dürfte erledigt sein. Jetzt geht es um die Reste seiner bürgerlichen Existenz. Ein Kommentar von Holger Sabinsky

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