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Schadenersatz
31.10.2012

Kachelmann-Prozess vertagt

Jörg Kachelmann verklagt seine ehemalige Geliebte auf mehr als 13.000 Euro Schadensersatz.
Foto: Marjan Murat dpa

Der Schadensersatz-Prozess im Fall Kachelmann wurde vertagt, nachdem sich die Parteien nicht gütlich einigen konnten. Der Auftakt fand hinter verschlossenen Türen statt.

Es wird wohl etwas länger dauern: Für den Schadensersatz-Prozess zwischen Jörg Kachelmann und seiner ehemaligen Geliebten Claudia D. wurde nach dem ersten Tag ein weiterer Verhandlungstermin angesetzt, das sagte der Richter am Mittwoch nach der Verhandlung. Zuvor konnten sich die beiden Parteien vor dem Landgericht Frankfurt nicht einigen.

Zuvor war der Prozess zwischen dem ehemaligen Wettermoderator uns seiner ehemaligen Geliebten hinter verschlossenen Türen abgehalten worden. Nach anderthalb Jahren traf Kachelmann am Mittwoch in der Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt erstmals wieder auf seine ehemalige Geliebte Claudia D., die ihn der Vergewaltigung beschuldigt hatte. Im Zivilverfahren fordert er den Ersatz von Gutachterkosten, die ihm wegen der Verhaftung entstanden seien.

Richter schickte die Zuschauer gleich nach Verhandlungsbeginn raus

Gleich nach Verhandlungsbeginn schickte der Vorsitzende Richter Richard Kästner Zuschauer und Journalisten aus dem Gerichtssaal. Es müssten "persönliche Verhältnisse der Parteien erörtert werden, die nicht in die Öffentlichkeit gehören".

Der Schweizer Wettermoderator fordert 13.352,69 Euro Schadenersatz - Kosten für Gutachten, die er zu seiner Verteidigung erstellen ließ. Im Strafprozess hatte das Landgericht Mannheim Kachelmann im Mai 2011 freigesprochen. Von einer vorsätzlichen Falschbeschuldigung seitens der Ex-Geliebten gingen die Richter dabei jedoch nicht aus. Als Kläger im Zivilprozess muss Kachelmann nun - anders als im Strafverfahren - beweisen, dass seine Ex-Freundin ihn zu Unrecht beschuldigt hat.

Gericht ordnete an, dass beide persönlich erscheinen müssen

Der 54-Jährige erschien in Begleitung seines Strafverteidigers Johann Schwenn und der Anwältin Ann Marie Welker, die die Schadenersatzklage verfasst hat. Claudia D. betrat den Gerichtssaal erst kurz vor Beginn der Verhandlung an der Seite ihres Anwalts Manfred Zipper. Vor den Fotografen schützte sie sich mit einer Sonnenbrille.

Das Gericht hatte angeordnet, dass sowohl Kachelmann als auch Claudia D. persönlich erscheinen sollten - was in einem Zivilprozess sonst nicht zwingend erforderlich ist. Der Vorsitzende Richter kündigte an, zunächst eine sogenannte Güteverhandlung zu führen. Dabei versucht das Gericht, eine gütliche Einigung zu erreichen.

Vor Gericht demonstrierten Aktivistinnen gegen den "Opferindustrie"-Vorwurf

Die 18. Zivilkammer hatte den Ausschluss der Öffentlichkeit bereits vor Verhandlungsbeginn beschlossen. Erst nach Ende der Verhandlung wollen die Richter verkünden, wann sie ein Urteil verkünden oder gegebenenfalls weiter verhandeln.

Vor dem Gericht demonstrierten einige Aktivistinnen einer "Initiative für Gerechtigkeit bei sexueller Gewalt". Sie wandten sich gegen Kachelmanns Vorwurf, es gebe eine "Opferindustrie", die zum Nachteil beschuldigter Männer wirke.

In der Klageschrift argumentiert Rechtsanwältin Welker wie folgt: Claudia D. habe Kachelmann zu Unrecht beschuldigt, um ihn verhaften zu lassen. Deshalb habe sie ihm den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen. Sollte Kachelmann Erfolg haben, könnten weitere Forderungen auf Claudia D. zukommen. Mit der Klage mache Kachelmann "lediglich einen kleinen Teil" des Schadens geltend, der ihm durch die - nach seinem Vorbringen - falsche Beschuldigung entstanden sei, heißt es in der Klageschrift. Weitergehende Schäden, etwa Kosten der Verteidigung und Verdienstausfälle, seien nicht Gegenstand des Verfahrens. dpa

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