Keine Ehrenrente für früheren Spionagechef der DDR
Der frühere DDR-Spionagechef Markus Wolf hatte kein Anrecht auf eine Ehrenrente. Das hat ein Berliner Gericht entschieden.
Markus Wolf war 2006 gestorben, doch seine Witwe wollte sich nicht damit abfinden, dass ihrem Mann 2003 die Ehrenrente aberkannt worden war. Im Einheitsvertrag war festgelegt worden, dass NS-Widerstandskämpfer die DDR-Rente auch im wiedervereinten Deutschland beziehen können. Bis 2003 bekam auch Wolf die Leistungen vom Bundesversicherungsamt. Es hatte mehrfach versucht, ihm die Rente zu entziehen, doch erst der letzte Bescheid war rechtswirksam.
Wolf klagte 2005 vergeblich. Seine Witwe verfolgte das Berufungsverfahren weiter und verlor jetzt erneut. Dem früheren DDR-Spionagechef sei die sogenannte Ehrenrente für anerkannte "Kämpfer gegen den Faschismus" zu Recht aberkannt worden. Das entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem mit der Beteiligung Wolfs an der Bespitzelung Jugendlicher in der DDR. (Az: L 8 R 437/05).
Bespitzelung Jugendlicher zugestimmt
Wolf habe Beschlüssen des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit über die Bespitzelung Jugendlicher nachweislich zugestimmt, urteilte das Landessozialgericht in zweiter Instanz. Diese Beschlüsse seien mit den Grundsätzen der Menschlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit nicht zu vereinbaren.
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