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  3. Megaupload-Gründer: Kim Dotcom soll in den USA vor Gericht

Megaupload-Gründer
06.03.2012

Kim Dotcom soll in den USA vor Gericht

Der deutsche Betreiber der gesperrten  Internetplattform Megaupload Kim Schmitz vor einem Gericht in Auckland.
4 Bilder
Der deutsche Betreiber der gesperrten Internetplattform Megaupload Kim Schmitz vor einem Gericht in Auckland.
Foto: David Rowland, dpa

Die USA wollen Megaupload-Gründer Kim Schmitz wegen Betrugs und Urheberrechtsverletzungen den Prozess machen.

Megaupload-Gründer Kim Schmitz soll an die USA ausgeliefert werden. Die US-Staatsanwaltschaft hat einen entsprechenden Antrag gegen den deutschen Gründer der inzwischen gesperrten Internet Plattform Megaupload beim Gericht in Auckland eingereicht.

Kim Dotcom ist gegen Kaution auf freiem Fuß

Ein neuseeländisches Gericht hatte entschieden, dass der Deutsche gegen Kaution auf freiem Fuß bleibt. Der gebürtige Kieler Kim Schmitz, der seinen Namen in Dotcom änderte, darf in seinem Haus nördlich von Auckland auf die Anhörung im Auslieferungsverfahren im August warten. Die USA wollen Dotcom und einigen seiner Mitarbeiter wegen Urheberrechtsverletzungen und Betrugs den Prozess machen.

Dotcom war im Januar in seinem Anwesen in Coatesville bei Auckland festgenommen worden. Gegen seine Freilassung auf Kaution war die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Sie fürchtet, dass Dotcom sich mit seiner schwangeren Frau und drei kleinen Kindern nach Deutschland absetzen könnte. Diese Gefahr sah der Richter nicht. Dotcom muss eine elektronische Fessel am Fußgelenk tragen und sei damit ausreichend zu überwachen.

Megaupload: Eine halbe Milliarde Dollar Schaden

Die US-Behörden werfen Dotcom und seinen Mitarbeitern vor, Copyright-Besitzer in großem Stil um ihre Einkünfte gebracht zu haben. Megaupload sei einer der größten Umschlagplätze für illegale Kopien von Musik und Filmen gewesen. Den Rechteinhabern sei eine halbe Milliarde Dollar Schaden entstanden.

Dotcom weist die Vorwürfe zurück und wehrt sich gegen die Auslieferung. Er darf bis zur Anhörung kein Internet benutzen und sein Haus nur mit Genehmigung der Behörden verlassen. Bei der Festnahme waren Konten Wertgegenstände im mehrstelligen Millionenbereich sichergestellt worden.  AZ, dpa

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