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  3. Freiburg: Kind gegen Geld: Erster Angeklagter muss zehn Jahre in Haft

Freiburg
19.04.2018

Kind gegen Geld: Erster Angeklagter muss zehn Jahre in Haft

Vor dem Landgericht Freiburg ist im Missbrauchsprozess gegen einen 41-jährigen Mann heute das erste Urteil gesprochen werden.
Foto: Patrick Seeger, dpa

Nach dem jahrelangen Missbrauch eines Kindes bei Freiburg ist das erste Urteil gesprochen. Prozesse gegen weitere Verdächtige beginnen in den nächsten Monaten.

Im ersten Prozess um den jahrelangen Missbrauch eines Jungen im Raum Freiburg ist ein 41 Jahre alter Deutscher zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Zudem ordnete das Landgericht Freiburg am Donnerstag Sicherungsverwahrung und die Zahlung einer Geldstrafe von 12.500 Euro an. Sicherungsverwahrung tritt nach Ende der Haftstrafe in Kraft und soll die Allgemeinheit vor als gefährlich eingestuften Tätern schützen. Der Mann hatte gestanden, den aus Staufen bei Freiburg stammenden Jungen zweimal vergewaltigt zu haben.

Der Gelegenheitsarbeiter aus dem badischen Ortenaukreis habe sich unter anderem der Vergewaltigung in zwei Fällen und des schweren Kindesmissbrauchs schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin. Es ist das erste Urteil in dem Missbrauchsfall, der bundesweit Schlagzeilen machte. Die Staatsanwaltschaft hatte zwölfeinhalb Jahre plus Sicherungsverwahrung gefordert. Weitere Prozesse folgen in den kommenden Monaten.

Mutter und Lebensgefährte sollen Kind im Internet angeboten haben

Der heute neun Jahre alte Junge war den Angaben zufolge mehr als zwei Jahre lang von mehreren Männern aus dem In- und Ausland vergewaltigt worden. Die 47 Jahre alte Mutter des Jungen und ihr 39 Jahre alter Lebensgefährte, beides Deutsche, hätten ihn hierfür im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen. Am Mittwoch hatte der Stiefvater des Jungen das als Zeuge eingeräumt und dabei grausame Details genannt.

Angeklagte und Justizbeamte aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen unkenntlich gemacht.
Foto: Patrick Seeger, dpa

Der 41-Jährige, der nun verurteilt wurde, war der erste Verdächtige, der sich vor Gericht verantworten musste. In dem Fall gibt es insgesamt acht Verdächtige. Sie sitzen in Untersuchungshaft, jeder von ihnen ist den Angaben zufolge gesondert angeklagt.

Junge ist in staatlicher Obhut

Der nun Verurteilte hatte gestanden, sich im Sommer vergangenen Jahres an dem Jungen aus Staufen vergangen zu haben. Die Taten waren gefilmt worden. Der Mann ist wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraft. Vor rund acht Jahren hatte ihn das Landgericht Freiburg zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt, weil er nach Überzeugung des Gerichts 2009 einen zehn Jahre alten Jungen in ein Maisfeld gelockt und sich an ihm vergangen hatte.

Das Urteil vom Donnerstag ist noch nicht rechtskräftig. Die am Prozess Beteiligten haben nach Angaben des Gerichts eine Woche Zeit, Revision einzulegen (Az.: 6 KLs 160 Js 30350/17).

Der Prozess gegen die Mutter des Jungen und ihren wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraften Lebensgefährten beginnt am 11. Juni vor dem Freiburger Landgericht. Der Neunjährige ist, seitdem die Tatverdächtigen festgenommen wurden, in staatlicher Obhut. (dpa)

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