Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Staufen bei Freiburg: Kind zum Missbrauch verkauft: Lange Haft für Mutter und Partner

Staufen bei Freiburg
07.08.2018

Kind zum Missbrauch verkauft: Lange Haft für Mutter und Partner

Der wegen Kindesmissbrauchs angeklagte Lebensgefährte (Mitte, helle Weste) und die angeklagte Mutter (rechts), zwischen ihnen die Verteidiger Martina Nägele und Matthias Wagner.
Foto: Patrick Seeger, dpa

Im Fall um einen missbrauchten und an Männer verkauften Jungen ist das Urteil gefallen. Die Mutter und ihr Lebensgefährte müssen jahrelang hinter Gitter.

Nach dem jahrelangen Missbrauch eines Jungen aus Staufen bei Freiburg muss die Mutter des Kindes zwölf Jahre und sechs Monate in Haft. Ihren einschlägig vorbestraften Lebensgefährten verurteilten die Richter des Landgerichts Freiburg am Dienstag zu zwölf Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Sie hatten das heute zehn Jahre alte Kind laut ihren Geständnissen nicht nur vielfach selber missbraucht, vergewaltigt und misshandelt, sondern es auch an andere Männer verkauft. Die Mutter und ihr einschlägig vorbestrafter Partner, beide Deutsche, haben die Taten vor Gericht eingeräumt. 

Die Mutter und ihren Partner vermarktete den Jungen im Darknet

Die Staatsanwaltschaft hatte für die Frau vierzehneinhalb Jahre Gefängnis und den Mann dreizehneinhalb Jahre gefordert. Zudem wurde für ihn die Sicherungsverwahrung beantragt - auf ausdrücklichen Wunsch des 39-Jährigen auch seitens seiner Verteidigerin. Angeklagt waren jeweils knapp 60 Taten, darunter auch der Missbrauch einer Dreijährigen. 

Das Paar vermarktete den damals in Staufen bei Freiburg lebenden Jungen demnach im Darknet - einem anonymen Bereich des Internet - auch an Freier aus dem In- und Ausland. Die an dem Kind begangenen schweren Sexualstraftaten wurden gefilmt und im Netz in einschlägigen Foren getauscht. Sie zeigen neben den Vergewaltigungen auch Erniedrigungen, Misshandlungen und Beschimpfungen des Opfers. Der Junge wurde maskiert und gefesselt. Die Sichtung der Fotos und Filme sowie das Ausmaß des Falles hatte sowohl Ermittler wie auch die am Prozess Beteiligten eigenen Angaben zufolge an ihre Grenzen gebracht.

In dem Fall gab es insgesamt acht Festnahmen und Anklagen. Zum einen lieferten die vielen Filmaufnahmen den Ermittlern wichtiges Beweismaterial. Zum anderen konnten mutmaßliche Mittäter vor allem auch wegen der umfangreichen Aussagen des Lebensgefährten der Mutter verhaftet und vor Gericht gestellt werden. Neben dem Paar waren in dem Fall sechs Männer angeklagt, darunter ein Schweizer und ein Spanier.

Lesen Sie dazu auch

Welche Rolle spielte die Mutter beim Missbrauch?

Das Rätsel des Prozesses blieb die Rolle der Mutter. Sie hatte im Gegensatz zu ihrem Freund nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt, aber Beobachtern zufolge wenig zu ihren Motiven für die vielen Missbrauchstaten am eigenen Kind erklärt. Ein Sachverständiger, der psychiatrische Gutachter Hartmut Pleines, hatte ihr kaum ausgeprägte Fähigkeit zum Mitgefühl attestiert. Sie sei bereit gewesen, ihr Kind zu opfern und habe ihre eigenen Interessen über die ihres Kindes gestellt. Dass sie ihrem Freund hörig gewesen sei, wie es die Frau glauben machen wollte, verneinte Pleines.

Nicht nur grausame Verbrechen kamen ans Licht. Sondern auch Versäumnisse seitens Familiengerichten und Behörden. Sie hatten wichtige Informationen nicht weitergegeben und aneinander vorbei gearbeitet, ohne sich auszutauschen. So war das das Kind zwar einige Monate vor der Verhaftung des Paares aus der Familie genommen worden. Kurz darauf kam der Junge aber wieder zurück zur Mutter. Die Familiengerichte hatten dabei weder das Kind befragt, noch ihm einen Verfahrensbeistand an die Seite gestellt. 

Der Junge lebt inzwischen bei einer Pflegefamilie

Dass mit dem 39-Jährigen ein vorbestrafter Pädokrimineller unter einem Dach mit dem Jungen lebte, entging den Behörden ebenfalls; das Kontaktverbot des Mannes zu Kindern und Jugendlichen wurde nicht überwacht. Hinweise der Schule zu einem möglichen Missbrauch des Jungen wurden vom Jugendamt als zu vage eingestuft, die Behörde behielt die Informationen der Schule für sich. Eine Aufarbeitung der Fehler läuft. Auch auf Landesebene wird dazu eine Arbeitsgruppe gebildet. 

Das Kind lebt inzwischen bei einer Pflegefamilie. Von ihm ist wenig bekannt, außer, dass es ihm nach Worten seiner Anwältin den Umständen entsprechend gut geht. Eine Aussage vor Gericht blieb ihm erspart. (dpa)

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

07.08.2018

"Lange Haft" für dieses Verbrechen?!? 12 Jahre sind eindeutig zu wenig für so ein Verbrechen! Unfassbar, denn nach deutschen Recht kann nach Verbüßung der Hälfte der Strafe der Rest auf Bewährung ausgesetzt werden. Das Kind ist dann 15/16 Jahre alt und die Mutter läuft eventuell frei herum!