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Sekte
21.03.2018

"Zwölf Stämme" klagen vor Gerichtshof für Menschenrechte

Dieses Schild wies auf die Gemeinschaft der "Zwölf Stämme" im Ries hin.
Foto: Ronald Hummel (Archiv)

Die Sekte "Zwölf Stämme", die Kinder mit Rutenschlägen gezüchtig haben soll, klagt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Es geht um den Entzug des Sorgerechts.

Auf ihrer Webseite wirken die "Zwölf Stämme" wie eine freundliche Hippie-Sippe: Da sind Bilder zu sehen, auf denen gemeinsam getanzt und gesungen wird. Kinder musizieren. Langhaarige, lächelnde Menschen sitzen um ein großes Lagerfeuer. 

Doch aus Bayern kamen in den vergangenen Jahren ganz andere Geschichten über diese ursprünglich aus den USA stammende Religionsgemeinschaft ans Licht: Kinder sollen bei den "Zwölf Stämmen" regelmäßig mit Rutenschlägen gezüchtigt worden sein. Die Polizei holte im Jahr 2013 schließlich etwa 40 Kinder aus den zwei bayerischen Gemeinschaften der "Zwölf Stämme", darunter auch in Klosterzimmern bei Deiningen (Donau-Ries).

Gegen diese Entscheidung wehren sich nun vier Elternpaare vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der teilweise Entzug des Sorgerechts habe gegen ihr Recht auf Privat- und Familienleben verstoßen, argumentieren die Kläger. Am Donnerstag will das Straßburger Gericht seine Entscheidung verkünden. Zum Beispiel könnten die Richter Deutschland dazu verurteilen, den Klägern eine Entschädigung zu zahlen.

Prügelstrafen bei "Zwölf Stämmen" übliche Erziehungsmethode

Doch schon vor diesem Prozess in Straßburg beschäftigte die Sekte jahrelang die bayerischen Behörden, nachdem sie sich in Klosterzimmern niedergelassen hatte. Zunächst weigerten sich die Eltern, ihre Kinder in staatliche Schulen zu schicken. Daraufhin genehmigte das bayerische Kultusministerium der Sekte eine eigene Schule.

Dann aber wurde bekannt, dass Prügelstrafen bei der in den 1970er Jahren gegründeten Sekte zu den üblichen Erziehungsmethoden zählen. Die Gruppe beruft sich auf die Bibel und sieht Rutenschläge als angemessene Strafe für Kinder vom Babyalter bis 14 Jahre an. Heimlich gefilmte Aufnahmen eines RTL-Reporters sollen zeigen, wie kleine Kinder geprügelt werden. 

In einem Youtube-Video, das unter dem Account "Twelve Tribes Media" hochgeladen wurde, wird gar für Rutenschläge geworben. Seit die Züchtigung von Kindern gesetzlich verboten worden sei, sei "die Hölle los", heißt es in dem 50-minütigen Film.

Ziel der "Zwölf Stämme": Bedingungslose Unterordnung

Ein Aussteiger beschreibt in einem Buch, wie er seine eigene acht Monate alte Tochter misshandelte. Das Kind sollte ruhig auf seinem Schoß sitzen und still sein. Als es nicht "gehorchte", hielt der Vater es eineinhalb Stunden lang fest, drückte ihren Kopf auf ihre Brust. 

Das Erziehungsziel der "Zwölf Stämme", sei "die bedingungslose Unterordnung", sagte der Aussteiger der Süddeutschen Zeitung. Aber auch unter Erwachsenen sollen Bestrafungen an der Tagesordnung gewesen sein. "Entweder man ordnet sich 100 Prozent unter oder man hat ein Problem."

Nachdem die Behörden schließlich die Kinder aus den beiden bayerischen Gemeinschaften geholt hatten, begann ein Prozessmarathon. Es ging einerseits um das entzogene Sorgerecht der Eltern, deren Kinder in Heimen oder Pflegefamilien aufwuchsen. Andererseits klagte die Staatsanwaltschaft Sektenmitglieder wegen der Gewalttätigkeiten an, es gab mehrere Verurteilungen.

Eine Erzieherin der "Zwölf Stämme" musste ins Gefängnis

Die härteste Strafe - zwei Jahre Gefängnis ohne Bewährung - erhielt eine Erzieherin, die ohne entsprechende pädagogische Eignung als Lehrerin in der Sektenschule arbeiten durfte. Sie hatte Prügelstrafen verhängt, wenn Schüler gestottert oder schlecht vorgelesen haben.

Die "Zwölf Stämme" kritisierten immer wieder, dass die Gemeinschaft in der Bundesrepublik verfolgt werde. Die Sekte zog deswegen nach Tschechien in die Nähe von Prag um. Anfang 2017 gab die Gemeinschaft bekannt, Deutschland verlassen zu haben. Heute listet die internationale Internetseite der "Zwölf Stämme" keinen deutschen Standort mehr auf. Medienberichten zufolge sind die meisten Kinder, die in Obhut genommen worden waren, mittlerweile zu ihren Familien zurückgekehrt - weil sie volljährig sind oder weil es entsprechende Urteile gab. (dpa)

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