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  3. Kirche: Es sind höhere Summen für Missbrauchsopfer geplant

Kirche
25.09.2019

Es sind höhere Summen für Missbrauchsopfer geplant

Die Kirche diskutiert darüber, wie Missbrauchsopfer entschädigt werden sollen.
Foto: Jochen Lübke, dpa (Archiv)

Die Missbrauchsopfer der katholischen Kirche sollen entschädigt werden. Die Frage ist noch, wie genau das ablaufen soll. Zwei Modelle werden diskutiert.

Bis in den späten Dienstagabend hinein sprachen die deutschen katholischen Bischöfe während ihrer Herbstvollversammlung in Fulda. Am Mittwoch wurde dann für 10 Uhr eine „etwas spontane“ Pressekonferenz angesetzt, wie es Matthias Kopp, Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), erklärte. Neben ihm der Trierer Bischof Stephan Ackermann und Matthias Katsch, Sprecher der Opfer-Initiative Eckiger Tisch.

Was sie zu sagen hatten, bedeutet ein Umdenken im Umgang der katholischen Kirche in Deutschland mit Missbrauchsopfern. Diese könnten künftig Entschädigungszahlungen in sechsstelliger Höhe erhalten – und nicht mehr nur symbolische „Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids“ von in der Regel bis zu 5000 Euro.

Ein Entschädigungsfonds soll eingerichtet werden

Ende Mai und Anfang September hatte es Gespräche, unter anderem zwischen Kirchen- und Opfervertretern, gegeben, die in ein 19-seitiges Empfehlungspapier mündeten. Es war Grundlage für die Beratungen der Bischöfe. In dem Papier werden zwei Modelle vorgeschlagen. Auf eine „Grund-Entschädigung“ von 10.000 Euro für jeden Betroffenen solle ein darüber hinausgehendes „Schmerzensgeld für die dauernden Lebensbeeinträchtigungen“ geleistet werden. Entweder als „pauschaler Entschädigungsbetrag“ von 300.000 Euro oder „gestuft“, je nach Ausmaß des erlittenen Unrechts, in einem Korridor zwischen 40.000 und 400.000 Euro.

Auch Opfer, die bereits Leistungen seitens kirchlicher Stellen erhalten haben, sowie Angehörige oder Hinterbliebene, die die Folgen des sexuellen Missbrauchs in unmittelbarer Nähe des Opfers miterlebten, sollen anspruchsberechtigt sein. Die Kirche solle einen Entschädigungsfonds einrichten, der für die Prüfung und Zahlung der Entschädigungsleistungen zuständig ist.

Missbrauchsopfer brauchen zeitnah Hilfe

Matthias Katsch sagte am Mittwoch, er ziehe das Modell mit den Pauschalzahlungen vor. Es sei für die Opfer schonender, fairer und gehe schneller. Dem Empfehlungspapier zufolge würde es genügen, dass ihre Angaben zum Tathergang „glaubhaft“ sind. Auch Ackermann, der DBK-Missbrauchsbeauftragte, sprach davon, dass es ein „betroffenensensibles Verfahren“ geben solle. Beweisanforderungen – wie in einem Prozess – schloss er aus.

Der Weg der Aufarbeitung werde noch viel Zeit in Anspruch nehmen; ihm sei wichtig, jetzt mit Entschädigungszahlungen anzufangen, betonte Katsch. „Lasst uns das, was machbar ist, schnell machen.“ Denn hätte es eine derartige Unterstützung für Opfer bereits nach der Tat gegeben, hätten diese sich zeitnah Hilfe suchen können. Ihr Leben wäre anders verlaufen. Missbrauchsopfer leiden oft an Depressionen, Beziehungsunfähigkeit oder finden nicht ins Berufsleben hinein.

Auf Nachfrage erklärte Ackermann, es gebe bislang weder eine Präferenz für ein Modell noch eine Festlegung auf Summen. Die Bischöfe wollten jedoch „wirklich“ ein System, das Betroffene „als angemessen empfinden“. „Aber es muss auch leistbar sein.“ Es gehe nun darum, „zügig die weiteren Fragen zu klären“. In einigen Monaten schon könne eine Klärung erzielt werden. Die Kirche hat etwa 2100 Anträge auf „Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids“ bewilligt und über neun Millionen Euro gezahlt.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Jetzt entscheidet sich die Zukunft der katholischen Kirche

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