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Köln
12.08.2019

Kleinkind mit Stöckelschuh erschlagen: Frau muss dauerhaft in Psychiatrie

Das Landgericht in Köln entschied nach der Tötung des Kleinkindes durch einen Stöckelschuh für eine dauerhafte Unterbringung der Täterin in der Psychiatrie.
Foto: Marius Becker/Archiv (dpa)

Eine 31-jährige Frau, die ihr Kleinkind mit einem Stöckelschuh tötete, muss nun dauerhaft in die Psychiatrie.

Das Kölner Landgericht hat am Montag entschieden, eine 31-jährige Frau, die 2018 ihr Kleinkind mit einem Stöckelschuh erschlug, zur dauerhaften Behandlung in die Psychiatrie einwiesen zu lassen. Dies bestätigte eine Sprecherin des Gerichts nach der gestrigen Urteilsverkündung.

Frau war bei Tötung des Kleinkinds schuldunfähig

Der ursprünglich aus Nigeria stammenden Frau wurde von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, ihre zwei Jahre alte Tochter im Dezember vergangenen Jahres mit einem Stöckelschuh getötet zu haben. So habe die 31-Jährige dem Kind in einer Kölner Flüchtlingsunterkunft "viele Male" mit "dem spitzen Absatz eines Schuhs auf den Körper und insbesondere den Hinterkopf" geschlagen.

Wie das Gericht nun feststellte, habe die Frau die Tat im Zuge einer schizophrenen Psychose begangen. Deshalb habe sich die 31-Jährige zum Tatzeitpunkt nicht im schuldfähigen Zustand befunden. Weiter wurde festgestellt, dass die Frau aufgrund ihrer psychischen Erkrankung "nicht fähig war das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln". Aufgrund dessen entschied das Gericht letztlich, dass die Frau nun zur weiteren Behandlung dauerhaft in die Psychiatrie  eingewiesen werden muss. 

Nach Tötung mit Stöckelschuh: Öffentlichkeit von Verhandlung ausgeschlossen

Der Vater des getöteten zweijährigen Mädchens war im Verfahren offiziell als Nebenkläger zugelassen. Aufgrund der engen Verknüpfung des Tatvorwurfs und der psychischen Erkrankung der beschuldigten Frau, wurde die Öffentlichkeit bereits nach der Verlesung der Antragsschrift von der weiteren Verhandlung ausgeschlossen. Dadurch wurden bis zur Urteilsverkündung am Montag kaum Details zu Tat und Verfahren bekannt. (AZ)

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