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  3. Altkanzler Helmut Kohl: Kohl fordert für Buch-Veröffentlichung fünf Millionen Schadensersatz

Altkanzler Helmut Kohl
17.11.2015

Kohl fordert für Buch-Veröffentlichung fünf Millionen Schadensersatz

Helmut Kohl möchte für die Veröffentlichung des Buchs "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" fünf Millionen Euro Schadensersatz.
Foto: Arno Burgi, dpa

Helmut Kohl will von den Autoren des Buchs "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" fünf Millionen Euro Schadensersatz. Der Verlag sieht einer Klage gelassen entgegen.

Altkanzler Helmut Kohl verlangt für die inzwischen verbotene Veröffentlichung von brisanten Äußerungen über andere Politiker Schadenersatz in Millionenhöhe. Seine Anwälte forderten  von den Autoren des Buchs "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle", Heribert Schwan und Tilman Jens, sowie der Verlagsgruppe Random House  mindestens fünf Millionen Euro nebst Zinsen, berichtete "Spiegel online" am Dienstag. Die Veröffentlichung der Zitate habe das politische Lebenswerk Kohls sowie seine Freundschaft zu langjährigen Weggefährten beschädigt, machten die Anwälte geltend.

Gericht erklärte Veröffentlichung von 115 Zitaten für unrechtmäßig

Das Oberlandesgericht Köln hatte im Mai die Veröffentlichung von 115 Kohl-Zitaten für unrechtmäßig erklärt. Das Buch von Schwan und Jens darf deshalb in der ursprünglichen Form nicht mehr verbreitet werden. Die Zitate stammen aus Gesprächen, die Kohl vor mehr als zehn Jahren mit Schwan geführt hat. Auf der Grundlage dieser Gespräche schrieb der Journalist in Kohls Auftrag als Ghostwriter dessen Memoiren. Bevor der vierte und letzte Band erscheinen konnte, zerstritten sich beide. Schwan veröffentlichte daraufhin im vergangenen Jahr zusammen mit Jens das Vermächtnis-Buch. 

Der Justiziar von Random House, Rainer Dresen, nannte die geforderte Summe "nicht seriös". Random House sehe der Klage gelassen entgegen, sagte er "Spiegel online". In einem Schadenersatzverfahren müssten alle Passagen einzeln darauf überprüft werden, ob sie Kohls Persönlichkeitsrechte "besonders schwerwiegend verletzten". Das sei bislang nicht geklärt. dpa

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