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Attentat
03.06.2020

Konnte der Attentäter von Halle beinahe aus dem Gefängnis fliehen?

Blick auf die Hauptanstalt der Justizvollzugsanstalt in Halle/Saale. Dort saß Stephan B. bisher in Untersuchungshaft - und unternahm einen Fluchtversuch.
Foto: Hendrik Schmidt, dpa

Fünf Minuten lang wusste am Samstag niemand, wo der Attentäter von Halle, Stephan B., sich aufhält. Erst Tage später erfährt die Landesregierung davon.

Stephan B., der Attentäter des versuchten Anschlags auf eine Synagoge in Halle hat versucht, aus dem Gefängnis zu fliehen. B. sei während eines Hofgangs an der frischen Luft am Samstag über einen 3,40 Meter hohen Zaun geklettert und habe sich rund fünf Minuten unbeaufsichtigt im Gefängnis Roter Ochse in Halle bewegt, teilte das Justizministerium am Mittwoch mit. Während dieser Zeit sei er in ein Gebäude auf dem Gefängnisgelände gelaufen, habe da aber nur verschlossene Türen vorgefunden, sagte ein Sprecher des Ministeriums.

Daraufhin kehrte er demnach in den Innenhof zurück und sei dort von Vollzugsbeamten wieder in Gewahrsam genommen worden. Man könne von Fluchtabsicht sprechen, sagte der Sprecher. Hinweise auf Komplizen oder vorsätzliches Verhalten der zuständigen Aufseher gebe es zunächst nicht. Stephan B. sollte laut dem Sprecher noch am Mittwoch ins Gefängnis nach Burg bei Magdeburg gebracht werden. Mit knapp 700 Haftplätzen ist es das größte Gefängnis in Sachsen-Anhalt und die einzige Hochsicherheitsanstalt des Landes. 

Justizministerin sieht Fehler beim Gefängnispersonal

Wie es zu dem Vorfall kam, war am Mittwoch zunächst unklar. Nach Angaben des Justizministeriums muss B., sobald er seine kameraüberwachte Zelle verlässt, ständig von mindestens zwei Aufsehern bewacht werden. Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) zeigte sich entsetzt und kündigte Konsequenzen an. Das Gefängnispersonal habe ganz offensichtlich Vorschriften verletzt, sagte die CDU-Politikerin am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. "Das muss Folgen haben". Den Vorfall bezeichnete die Ministerin als "furchtbar".

Keding bestellte für Donnerstag die Gefängnisleitung ins Ministerium nach Magdeburg. Dabei wolle sie von den Verantwortlichen auch wissen, warum sie erst am Dienstag von dem Vorfall am Samstag erfahren habe. Kritik an der Ministerin kam vom Koalitionspartner SPD. "Ich bin schockiert über den Vorfall im Roten Ochsen", teilte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Silke Schindler, mit. "Ich bin aber ebenso befremdet über das Informationsverhalten der Justizministerin." Die Abgeordneten hätten aus der Presse von dem Vorfall erfahren.  

Attentäter versuchte, Mitläufer zu gewinnen

Stephan B. hatte am 9. Oktober 2019 - am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur - schwer bewaffnet versucht, in die Synagoge in Halle einzudringen.  Er schoss auf eine Holztür und warf Sprengsätze. Als er es nicht schaffte, in die Synagoge zu gelangen, erschoss er auf der Straße eine 40 Jahre alte Frau. Im Anschluss tötete er in einem nahen Döner-Imbiss einen 20 Jahre alten Mann.

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wirft Stephan B. zweifachen Mord und mehrfachen versuchten Mord an insgesamt 68 Menschen vor. In der Anklage heißt es, die Absicht, möglichst viele Besucher der Synagoge zu töten, beruhe ersichtlich auf niedrigen Beweggründen. B. habe Juden und Muslime töten wollen, "weil sie nach seiner Ansicht jeweils einer von ihm verhassten religiösen Gruppe angehörten". Damit habe er "ähnlich gesonnene Personen" motivieren wollen. Der Prozess soll am 21. Juli beginnen. (dpa)

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