Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Prozess Frankfurt: Küsse auf dem Zebrastreifen und ein "völlig sinnloser" Tod

Prozess Frankfurt
28.02.2018

Küsse auf dem Zebrastreifen und ein "völlig sinnloser" Tod

Ein küssendes Paar auf einem Zebrastreifen hatte einen betrunkenen Autofahrer so erbost, dass er die beiden anfuhr.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild)

Ein verliebtes Paar bremst einen Autofahrer aus. Der gibt aus Ärger Gas und fährt eine 41-jährige Frau tot. Jetzt erwartet ihn eine hohe Haftstrafe.

Die Zärtlichkeiten eines Paares enden jäh auf einem Zebrastreifen im hessischen Kriftel. Ein 38-Jähriger und seine 41 Jahre alte Freundin küssen sich, einem Autofahrer passt das nicht. Er gibt Gas, erfasst die beiden, reißt die Frau 400 Meter mit und in den Tod.

Das Landgericht Frankfurt hat den Mann deswegen zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt - unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Der heute 27-Jährige habe "völlig sinnlos" ein anderes Leben ausgelöscht, sagt der Vorsitzende Richter.

Mit schwarzer Kapuzenjacke sitzt der Angeklagte im voll besetzten Gerichtssaal. Einen grauen Wollschal hat er bis über den Mund gezogen. Während der fast einstündigen Urteilsbegründung starrt der schmächtige Mann meist mit gesenktem Kopf vor sich hin. Manchmal schaut er den Vorsitzenden Richter auch direkt an.

Fünfeinhalb Jahre Haft für den Autofahrer

Und der findet deutliche Worte für den 27-jährigen Deutschen: Er habe eine "gravierende Charakterschwäche" offenbart, als er im September 2015 das Paar wahrscheinlich aus bloßem Ärger umfuhr. An diesem Tag seien "Liebe und Tod auf unfassbare Weise aufeinandergetroffen".

Das Paar hatte ein Volksfest in Kriftel im Main-Taunus-Kreis besucht und sich auf den Rückweg gemacht. An dem Zebrastreifen hätten sie auf ein Taxi gewartet und sich geküsst, berichtete der Lebensgefährte der 41-Jährigen zu Beginn des Prozesses im Oktober.

Den Wagen des Angeklagten habe er zunächst kaum wahrgenommen. Dann habe er die Stoßstange am Bein gespürt. Er erinnere sich noch an den Moment, an dem er auf der Straße lag. "Ich habe dann geschrien: Wo ist meine Frau? Wo ist meine Frau?"

Der Angeklagte hätte um das Paar einfach herumfahren können, sagt der Vorsitzende Richter. Er hätte hupen oder die Turteltauben ansprechen können. Doch er habe den Konflikt gewählt, er habe seinen Willen durchsetzen wollen und sei auf die beiden zugefahren. Und das an einem Zebrastreifen, der ein besonderer Schutzbereich für Fußgänger sei - selbst wenn diese dort stehen blieben.

Die Frau wurde noch etwa 400 Meter mitgeschleift

Mit Tempo 25 erfasst der Angeklagte dem Gericht zufolge das Paar. Der Mann prallt zur Seite und wird leicht verletzt. Die Frau liegt auf der Motorhaube, doch der Angeklagte fährt weiter. Sie stürzt auf die Straße, gerät unter das Auto, wird überrollt und mitgeschleift. Der Angeklagte fährt weiter, immer weiter. Seine mitfahrenden Freunde rufen, er solle anhalten. Endlich tritt der Mann auf die Bremse. Er wählt den Notruf. Ihm sei "jemand vors Auto gelaufen", soll er dabei gesagt haben.

Die Tat sei unfassbar und unerklärlich, setzt der Vorsitzende Richter seine Urteilsbegründung fort. Auch der Prozess habe die Motive des 27-Jährigen nicht aufdecken können. Der Angeklagte hatte zu Beginn des Verfahrens vom "größten Fehler meines Lebens" gesprochen. Er will nach Angaben eines Verteidigers aber nicht gemerkt haben, dass sein Fahrzeug die Frau überrollte und mitschleifte.

Der Angeklagte zeigte Reue für seine Tat

Das Gericht hielt dem Mann unter anderem zugute, dass er die Tat weitgehend eingeräumt und Reue gezeigt hatte - und offenbar selbst unter dem Geschehen leidet. Alkoholbedingt sei er enthemmt gewesen, was aber in dem Fall keine so große Rolle gespielt habe.

Zudem war der Mann nicht vorbestraft. Eine Bewährungsstrafe kam für das Gericht angesichts der schweren Folgen "unter keinem Gesichtspunkt" infrage. Angeklagt war der Fahrer wegen Totschlags. Die Richter sahen aber keinen Vorsatz.

"Das Urteil kann Sie nicht wirklich trösten", sagt der Vorsitzende zu den Nebenklägern, Freund und Bruder der Getöteten. Vielleicht sei es aber der Anfang, das Geschehene bewältigen zu können. (dpa)

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.