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Lebenslang für einen Eislingen-Angeklagten gefordert

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Lebenslang für einen Eislingen-Angeklagten gefordert

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    Lebenslang für einen Eislingen-Angeklagten gefordert
    Lebenslang für einen Eislingen-Angeklagten gefordert Foto: DPA

    Vor dem Landgericht Ulm plädierte sie zudem dafür, eine besondere Schwere der Schuld festzustellen. Damit könnte eine vorzeitige Haftentlassung des jungen Manns ausgeschlossen werden. Sein 20-jähriger Schulfreund soll wegen Mordes eine Jugendstrafe von zehn Jahren bekommen. Die Staatsanwaltschaft ging bei ihm von einem Freundschaftsdienst aus. Das Urteil wird am 31. März erwartet.

    Die Verteidiger forderten für ihre Mandanten Jugendstrafen. Ein konkretes Strafmaß ließen sie offen. Andreas H. sei keineswegs so reif, wie ihn Zeugen beschrieben hätten, sagte sein Verteidiger. Er wies zudem das Motiv der Habgier zurück. Vielmehr sei der heute 19- Jährige in seiner Familie psychischer Gewalt ausgesetzt gewesen. Andreas H. sei nicht mit der Autorität des Vaters zurechtgekommen. Der Verteidiger von Frederik B. forderte das Gericht auf, das Geständnis seines Mandanten zu würdigen.

    In der Nacht auf Karfreitag vergangenen Jahres sollen die beiden laut Anklage zunächst die zwei älteren Schwestern von Andreas H. und danach seine Eltern erschossen haben. Die beiden Tatwaffen und 15 weitere Waffen sollen die Angeklagten bei einem Einbruch in die Schützengilde Eislingen gestohlen haben.

    Die Staatsanwältin warf in ihrem Plädoyer beiden Angeklagten vor, geschossen zu haben. Der heute 20-jährige Frederik B. habe zunächst bei der Polizei gestanden, der Sohn der getöteten Familie, Andreas H., habe die Schwestern und den Vater alleine erschossen. Er selber habe nur auf die Mutter gefeuert. In der Verhandlung habe er hingegen eingeräumt, alle Schüsse allein auf Bitten seines Freundes abgegeben zu haben. "Dass nur Frederik B. geschossen hat, halte ich für ausgeschlossen." Sie gehe vielmehr davon aus, dass auch Andreas H. zumindest auf die Schwestern gefeuert habe. Die Verteidiger stritten dies ab.

    Aus Sicht der Anklägerin wollte Andreas H. das Vermögen der Eltern allein erben. Er habe alles aus dem Weg räumen wollen, was ihm im Wege stand. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der Sohn von seinen Eltern tyrannisiert worden sei. Der junge Mann hatte in der Vernehmung angegeben, von seiner Familie ausgegrenzt worden zu sein und aus Hass gehandelt zu haben. Auch sein Anwalt sagte in seinem Plädoyer: "Ich sehe die familiäre Problematik als handlungsleitend."

    Frederik B. habe nichts gegen die Familie gehabt und bei ihm steckten auch keine finanziellen Motive hinter der Tat, sagte die Staatsanwältin. Er habe seinem Freund beistehen und "das Band der Freundschaft auf ewig schmieden" wollen. Zwar habe er gestanden, aber nur, weil er Andreas H. schützen wollte. Deshalb komme keine Milderung des Strafmaßes in Betracht.

    Andreas H. nutzte sein Schlusswort, um sich bei seinem Freund Frederik B. zu entschuldigen. "Ich habe eigentlich nie vorgehabt, jemanden für meine Zwecke auszunutzen oder zu missbrauchen (...) Ich muss sagen, dass es mir leidtut, so viele Leben verändert, geändert oder Eingriff drauf genommen zu haben - vor allem auch beim Frederik." Frederik B. gab zu, dass die Freundschaft zu Andreas H. für ihn "sehr schlecht war".

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