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Gerichtsprozess
08.07.2010

Lindsay Lohan: Nicht nur ins Gefängnis

Lindsay Lohan.

Lindsay Lohan muss trotz ihrer Krokodilstränen, die sie vor Gericht in Beverly Hills vergossen hat, ins Gefängnis. Doch das ist nicht alles.

Lindsay Lohan muss trotz ihrer Krokodilstränen, die sie vor Gericht inBeverly Hills vergossen hat, ins Gefängnis. Doch das ist nicht alles:Das Urteil ist mit einer Auflage verbunden.

Nicht nur, dass sie ins Gefängnis und danach in eine Suchtklinik muss: Lindsay Lohan darf ein Jahr lang keinen Tropfen Alkohol anrühren. Das berichtete das People-Magazin am Mittwochabend unter Berufung auf das jetzt vorliegende Urteil von Richterin Marsha Revel. Danach muss sich die Schauspielerin bis zum August 2011 regelmäßige, nicht angekündigte Alkoholtests gefallen lassen. Unklar war zunächst noch, ob sie bis zum kommenden Sommer auch den Überwachungsdetektor am Fußgelenk tragen muss, der bei Alkoholkonsum Alarm schlägt.

Der 24-jährige Filmstar ("Freaky Friday") war am Dienstagabend (Ortszeit) wegen Verstoßes gegen ihre Bewährungsauflagen zu einer Gefängnisstrafe von 90 Tagen verurteilt worden. Nach ihrer Entlassung aus der Haft muss sie in einer geschlossenen Suchtklinik drei Monate auf Entzug gehen. Lohan war wegen früherer Alkoholvergehen auf Bewährung frei.

Eine Expertin für derartige Fälle, die US-Anwältin Harland Braun, sagte People, dass "Lindsay das Urteil bekam, das gegen Angeklagte mit ernsten Drogen- und Alkoholproblemen üblicherweise verhängt wird". dpa

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