Lottozahlen und Quoten von Mittwoch, 31. Januar 2018
Beim Lotto am Mittwoch waren die Lottozahlen am 31. Januar 2018 bis zu acht Millionen wert. Die Zahlen und Quoten der aktuellen Ziehung erfahren Sie hier - auch für Spiel 77 und Super 6.
Beim Lotto am Mittwoch, 31. Januar 2018, hat ein Spieler den Jackpot abgeräumt. Er gewann bei der Lotterie mehr als acht Millionen Euro. Und doch überragt derzeit ein anderes Gewinnspiel alles: Beim Eurojackpot, einer europaweiten Lotterie, liegen derzeit ganze 90 Millionen Euro im Jackpot.
Doch zurück zu Lotto am Mittwoch: Die Ziehung der Lottozahlen fand am Mittwochabend statt. Die Lottozahlen vom Mittwoch erfahren Sie hier - natürlich wie gewohnt inklusive der Gewinnzahlen von Spiel 77 und Super 6.
Lottozahlen von Mittwoch, 31. Januar 2018
Lottozahlen: 3 - 6 - 8 - 26 - 29 - 38
Superzahl: 8
Spiel 77: 0 0 8 4 0 9 3
Super 6: 6 1 6 7 4 3
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Lotto-Quoten von Mittwoch, 31. Januar 2018
Und das sind die aktuellen Lottoquoten. Sie zeigen: Der Jackpot (mehr als acht Millionen Euro) wurde einmal abgeräumt. Außerdem tippten zwei Teilnehmer auf sechs Richtige (ohne Superzahl) und bekommen dafür mehr als eine Million Euro.
Klasse | Anzahl Richtige | Gewinne | Quoten |
---|---|---|---|
1 | 6 Richtige + SZ | 1 x | 8.813.839,80 € |
2 | 6 Richtige | 2 x | 1.296.300,10 € |
3 | 5 Richtige + SZ | 55 x | 7.833,00 € |
4 | 5 Richtige | 472 x | 2.738,20 € |
5 | 4 Richtige + SZ | 3444 x | 125,00 € |
6 | 4 Richtige | 28125 x | 30,60 € |
7 | 3 Richtige + SZ | 52509 x | 16,40 € |
8 | 3 Richtige | 454570 x | 8,50 € |
9 | 2 Richtige + SZ | 345741 x | 5,00 € |
Bei aller Freude am Spiel sollten Teilnehmer beachten, dass die Chance auf den Höchstgewinn äußerst gering ist. Die Wahrscheinlichkeit, auf sechs richtige Lottozahlen plus Superzahl zu tippen, liegt bei gerade einmal 1 zu 140 Millionen (in Zahlen: 140.000.000).
Außerdem besteht bei Glücksspielen wie Lotto 6 aus 49 die Gefahr einer Spielsucht. Sollten Sie bei sich oder anderen Anzeichen einer solchen Spielsucht erkennen, wenden Sie sich beispielsweise an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA). (AZ)
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