Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Loveparade-Unglück 2010: Loveparade-Gutachter: Das Unglück hätte verhindert werden können

Loveparade-Unglück 2010
06.12.2018

Loveparade-Gutachter: Das Unglück hätte verhindert werden können

Tausende Menschen drängen sich in und vor dem Tunnel, in dem sich eine Massenpanik ereignete.
Foto: Erik Wiffers (dpa)

Das Loveparade-Unglück 2010 mit 21 Toten hätte in der Planungsphase verhindert werden können. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gerichtsgutachter.

Das Loveparade-Unglück 2010 mit 21 Toten hätte nach Ansicht eines Gutachters in der Planungsphase verhindert werden können. "Im Rahmen des Planungs-, Genehmigungs- und Abnahmeprozesses gab es mehrere Anhaltspunkte, um die Nichteignung des Veranstaltungsgeländes für die erwarteten Besuchermengen feststellen zu können", stellt der Gerichtsgutachter Prof. Jürgen Gerlach im Loveparade-Strafprozess in einer Untersuchung abschließend fest. Eine fünfseitige "Zusammenfassung von vorläufigen Erkenntnissen und Ausblick" lag der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag im Wortlaut vor.

Gutachter: Loveparade-Unglück 2010 hätte verhindert werden können

Wären anerkannte Regeln der Technik angewendet worden, hätte dies zur Erkenntnis geführt, dass insbesondere die Vereinzelungsanlagen an den Einlassstellen für die erwarteten Besuchermengen nicht ausreichten, schreibt Gerlach. Auch am Veranstaltungstag selbst hätte es noch Möglichkeiten gegeben, die tragischen Ereignisse zu verhindern.

Massive Planungsfehler sollen die Katastrophe mit 21 Toten verursacht haben.
Foto: Roland Weihrauch, dpa (Archiv)

Gerlach hatte den dritten und abschließenden Teil seines vorläufigen schriftlichen Gutachtens am Mittwochabend an das Gericht übergeben. Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 in Duisburg gab es am einzigen Zu- und Abgang zum Veranstaltungsgelände ein so großes Gedränge, dass 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt wurden. Angeklagt sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier des Veranstalters Lopavent. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. Der Strafprozess läuft am 8. Dezember seit genau einem Jahr. (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.