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Haftstrafe für Familienvater
24.08.2009

Mädchen angefahren und vergewaltigt

Lange Haftstrafe für ein schreckliches Verbrechen: Weil er eine 13-jährige Radlerin mit seinem Auto anfuhr und dann vergewaltigte, muss ein Familienvater nun hinter Gitter.

Bielefeld (dpa) - Lange Haftstrafe für ein widerwärtiges Verbrechen:Weil er eine 13-jährige Radlerin zuerst mit seinem Auto anfuhr und dannvergewaltigte, muss ein Familienvater (31) zehn Jahre und neun Monateins Gefängnis.

Das gut zweistündige Martyrium des Mädchens, dasschon bei dem Unfall ein Schädelhirntrauma und einen schwerenKieferbruch erlitt, spielte sich am Ostermontag im ostwestfälischenHille ab. Der Vorsitzende Richter am Landgericht Bielefeld sprach amMontag in seinem Urteil von einer "besonders abscheulichen Tat, dieüberall Fassungslosigkeit hervorruft". Der Angeklagte habe das Mädchenseiner "Lebendigkeit, Kindlichkeit und unbeschwerten Lebensfreudeberaubt".

Die Kammer schloss sich mit ihrem Urteil der Forderungder Staatsanwältin an. Sie hatte die Auffassung vertreten, dass derHilfsarbeiter aus Lübbecke das Mädchen mit voller Absicht angefahrenhatte. Das Gericht erkannte auf besonders schweren Kindesmissbrauch,besonders schwere Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung,Freiheitsberaubung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.Über die Haftstrafe hinaus muss der 31-Jährige fünf Jahre lang seinenFührerschein abgeben.

"Reue ist bei uns nicht angekommen", hieltder Richter dem Kinderschänder vor. Der große, stämmige Angeklagte mitDrei-Tage- Bart und kurzem Stoppelhaar, selbst Vater von fünf Kindern,blickte fast den gesamten Prozess über auf den Boden. Er hatte währendder Verhandlung fast ausschließlich seinen Anwalt sprechen lassen. Inseinem knappen Entschuldigungsbrief an die Familie des Opfers, den derRichter verlas, heißt es unter anderem: "Wenn ich nur könnte, würde ichden Tag rückgängig machen." Allerdings bestritt der Verteidiger, dassdie Tat und der Unfall geplant gewesen seien. Er hatte deshalb sechsJahre Haft für seinen Mandanten gefordert.

In einemPolizeiverhör in der Nacht nach der Tat hatte der Angeklagte nochgesagt, dass er die Schülerin gezielt von der Straße abdrängen wollte.Schon länger habe er ein Mädchen vergewaltigen wollen. DieStaatsanwältin beschrieb die heute 14-Jährige als "jung, rein undbildhübsch", man habe ihr ihr junges Alter klar angesehen.

"Wenner sich etwas in den Kopf gesetzt hat, dann will er es auch haben",sagte der psychiatrische Gutachter über den Angeklagten. NachAuffassung des Gerichts hatte dieser dem Kind nach der Kollisionvorgelogen, es nach Hause fahren zu wollen. An einem Feldweg soll erüber das Mädchen hergefallen sein und ihm ins Gesicht geschlagen haben,als es sich wehrte. Nach einem Fluchtversuch des Kindes soll er eseingefangen und später barfüßig und blutend wieder ausgesetzt haben.Das Mädchen, das sich bisher nicht an die Tat erinnert, lag zwei Wochenim Krankenhaus. Die psychischen Folgen beim Opfer seien nicht absehbar,so der Richter.

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