Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Taten sind keine Einzelfälle: Frauen als Gewaltopfer: Ein unterschätztes Problem?

Taten sind keine Einzelfälle
04.10.2019

Frauen als Gewaltopfer: Ein unterschätztes Problem?

Kerzen und Rosen nahe dem Tatort im Göttinger Ortsteil Grone: Eine Frau ist hier von einem Mann getötet worden.
Foto: Swen Pförtner/dpa

International wird der Begriff Femizid verwendet, wenn Frauen Opfer tödlicher Gewalt werden. Auch in Deutschland müssen Frauen sterben, weil sie Frauen sind. Täter sind meist Partner, Ex-Partner oder Männer, die sich vergeblich eine Beziehung erhoffen.

Sie wurde mit Brandbeschleuniger übergossen, angezündet und mit Messerstichen traktiert: Auf grausame Weise tötete ein Mann in Göttingen eine Frau, der er zuvor nachgestellt hatte.

Der 52-Jährige lauerte der 44-Jährigen auf der Straße vor ihrer Arbeitsstelle auf und griff sie an - als eine Kollegin zur Hilfe eilte, tötete der deutsche Gelegenheitsarbeiter auch sie mit Messerstichen. Als Motiv für den Doppelmord vor einer Woche in aller Öffentlichkeit vermutet die Polizei, dass die 44-Jährige den an ihr interessierten Mann zuvor mehrfach abgewiesen hatte.

Es ist kein Einzelfall, dass Frauen Gewalt erleben, wenn sie Annäherungen zurückweisen oder sich trennen wollen. Nach Zahlen des Bundeskriminalamtes (BKA) versucht im Durchschnitt jeden Tag ein Mann, seine Frau oder Ex-Partnerin umzubringen. 2018 wurden bundesweit 123 Frauen von ihren Lebensgefährten oder Ex-Männern getötet, hinzu kommen 208 Mord- beziehungsweise Totschlagsversuche in Partnerschaften. Oft verschleiern Begriffe wie Beziehungstat oder Familiendrama diese Gewalt gegen Frauen.

Schon sechs Tage vor dem Göttinger Gewaltverbrechen hatte der 52-Jährige seinem späteren Opfer Angst gemacht. Er war auf den Balkon der Bekannten geklettert und hatte Gegenstände heruntergeworfen. Die Frau zeigte ihn an. Die Polizei reagierte mit einer sogenannten Gefährderansprache und einem Platzverweis.

Streifenpolizisten hätten den Mann in seiner Wohnung besucht, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Göttingen, Andreas Buick. "Es gibt nicht die geringsten Anhaltspunkte dafür, dass die Polizei im vorliegenden Fall einen Fehler begangen hat und die Gefährlichkeit des Mannes hätte früher erkennen müssen." Er war in den 1990er Jahren mehrfach wegen Vergewaltigung verurteilt worden, bis 2001 saß er eine Gefängnisstrafe ab, lebte aber danach unauffällig. Diese Vorgeschichte dürfte den ihn besuchenden Beamten bekannt gewesen sein, sagt der Oberstaatsanwalt. Der Mann habe sich einsichtig gezeigt und keine Bedrohung ausgesprochen.

"Die Opfer sind leider häufig auf sich allein gestellt, auch wenn sie die Polizei und andere Institutionen eingeschaltet haben", beobachtet der frühere Leiter der Bremer Mordkommission, Profiler und Autor Axel Petermann. Polizeischutz sei nur in Ausnahmefällen möglich, und nur selten reichten die strafrechtlichen Verfehlungen eines Täters aus, um gegen ihn einen Haftbefehl zu erlassen beziehungsweise ihn zum Schutz der Allgemeinheit in eine psychiatrische Klinik einzuweisen.

Im Fall des Säure-Opfers Vanessa Münstermann geschah der Angriff Anfang 2016, kurz nachdem die junge Frau aus Hannover ihren Ex-Freund wegen Stalkings und Gewalt angezeigt hatte. Die heute 30-Jährige fürchtet den Tag, an dem der Täter aus dem Gefängnis entlassen wird. Ende 2016 versuchte ein Deutsch-Kurde in Hameln seine Ex-Frau mit Messerstichen und Axthieben zu töten und schleifte sie anschließend mit einem Seil um den Hals hinter seinem Auto her. Dem Mordversuch waren Gewalt in der Beziehung, ihre Trennung von ihm, Streit um Unterhalt und sogar Todesdrohungen vorausgegangen.

"Man kann solche Taten nicht grundsätzlich verhindern, aber man kann die Wahrscheinlichkeit verringern", sagt Kriminalpsychologe Jens Hoffmann. Der Stalking-Experte ist Leiter eines Instituts in Darmstadt, das entsprechende Schulungen und Fallberatungen anbietet. "Bei der Risikoeinschätzung sind wir in Deutschland noch ein Entwicklungsland", kritisiert er. Längst nicht alle Polizeidienststellen hätten Stalking-Beamte, die typische Muster und Warnsignale erkennen könnten. Dazu seien Hintergrundwissen, Recherche und mehrere Gespräche mit dem Gefährder notwendig. Eine solche Gefährdungsanalyse werde eher selten vorgenommen, ist auch Petermanns Erfahrung aus der Polizeipraxis vor seinem Ruhestand.

Seit 2015 zeichnet das BKA jedes Jahr ein Lagebild von Gewalt in Partnerschaften. 2017 waren fast 114.000 von knapp 139.000 Opfern weiblich. Die Delikte umfassten unter anderem Stalking, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Bedrohung, Körperverletzung sowie Mord und Totschlag. Das Lagebild für 2018 soll Ende November vorgestellt werden.

Nach einer UN-Studie wurden im Jahr 2017 weltweit 87.000 Frauen getötet, davon 50.000 von ihrem Partner oder von Familienangehörigen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) benutzt den Begriff Femizid, wenn von Morden an Frauen die Rede ist, weil sie Frauen sind. In vielen südamerikanischen Ländern ist Femizid bereits ein eigener Straftatbestand. Die Linksfraktion im Bundestag plädiert dafür, den internationalen Begriff auch in Deutschland zu verwenden, wenn Tötungen von Frauen durch "hierarchische Geschlechterverhältnisse" motiviert sind. Auch die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes fordert stärkere Anstrengungen im Kampf gegen Femizide. (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.