Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Lügde: Missbrauch auf Campingplatz in Lügde: Ermittlungen auch gegen Polizei

Lügde
01.02.2019

Missbrauch auf Campingplatz in Lügde: Ermittlungen auch gegen Polizei

Ins Rollen gebracht hatte die Ermittlungen eine Zeugin. Sie hatte im November 2018 Hinweise auf den sexuellen Missbrauch einer Sechsjährigen gegeben.
Foto: Friso Gentsch, dpa

Mindestens 23 Kinder werden auf einem Campingplatz sexuell missbraucht. Hätte die Polizei Hinweisen schon viel früher nachgehen müssen?

Im Fall des massenhaften sexuellen Missbrauchs von mindestens 23 Kindern auf einem Campingplatz in Nordrhein-Westfalen ermittelt die Staatsanwaltschaft Detmold jetzt auch gegen die Polizei des Kreises Lippe. Der Grund: Nach Auskunft von Oberstaatsanwalt Ralf Vetter gab es bereits 2016 Hinweise von zwei Zeugen zum möglichen sexuellen Missbrauch eines Pflegekindes durch den Hauptbeschuldigten. Die Polizei habe den Hinweis an das Jugendamt Lippe weitergeleitet. Polizeiliche Ermittlungen habe es aber nicht gegeben. 

"Wir prüfen jetzt, ob die Polizei nicht weitere Schritte hätte einleiten müssen", sagt Vetter. Mehrere Medien hatten zuvor über die Hinweise von 2016 berichtet. "Ein Zeuge hatte sich im August 2016 telefonisch an die Polizei, das Jugendamt und den Kinderschutzbund gewandt", sagte Vetter am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur

Im November 2016 erfolgte eine weitere Meldung durch eine Mitarbeiterin des Jobcenters Blomberg an die Polizei und das Jugendamt Lippe. Dabei ging es laut Vetter um Äußerungen des Pflegevaters, die auf sexuellen Missbrauch des Kindes hindeuten konnten. Auch in diesem Fall reichte die Polizei den Hinweis an das Jugendamt weiter. Weitere Ermittlungen oder ein Hinweis an die Staatsanwaltschaft erfolgten nicht. 

Nach Missbrauch auf Campingplatz: Meldepflicht für Provider gefordert

Auch Internetanbieter stehen seit dem Fall im Fokus. Der zustndige Beauftrage der Bundesregierung hat seine Forderung nach einer Meldepflicht bekräftigt. Wenn diese auf kinderpornografisches Material stießen, sollten sie es dem Bundeskriminalamt (BKA) melden, sagte Johannes-Wilhelm Rörig dem Westfalen-Blatt.

Der Missbrauchsbeauftragte hatte schon im vergangenen Juni die Einführung einer Meldepflicht für Internet-Provider verlangt. Bisher kämen in Deutschland Meldungen zu Missbrauchsdarstellungen vor allem vom US-Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder (National Center for Missing and Exploited Children, NCMEC), weil in den Vereinigten Staaten eine gesetzliche Meldepflicht gelte, erklärte er damals. Auch deutsche Anbieter sollten gesetzlich verpflichtet werden, Verdachtsfälle auf Kinder- und Jugendpornografie an eine zentrale Stelle - zum Beispiel beim BKA - zu melden, hatte Rörig gefordert.

Lügde: Kinder auf Campingplatz missbraucht und gefilmt

Im Fall Lügde gehen die Ermittler der neunköpfigen Ermittlungskommission "Camping" von weiteren möglichen Tätern aus. Zumindest sei es eher unwahrscheinlich, dass das Material nicht noch an weitere Personen weitergegeben wurde, erläuterten die Ermittler am Mittwoch. Der Hauptverdächtige war Anfang Dezember festgenommen worden, zwei weitere Tatverdächtige wurden am 10. und 11. Januar dingfest gemacht.

Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Männern schweren sexuellen Missbrauch von Kindern vor. Zwei der Verdächtigen aus NRW im Alter von 56 und 33 Jahren sollen auf dem Campingplatz nahe der Landesgrenze zu Niedersachsen die Kinder im Wechsel gefilmt und missbraucht haben. Ein dritter Mann aus Stade in Niedersachsen soll als Auftraggeber aufgetreten sein. Der 46-Jährige war wohl selbst nie vor Ort in Lügde.

Mindestens 23 Missbrauchsopfer

Seit 2008 waren den bisherigen Erkenntnissen zufolge mindestens 23 Kinder im Alter von 4 bis 13 Jahren in mehr als 1000 Fällen zu Opfern geworden. Die Ermittler gehen davon aus, dass sich viele Betroffene noch nicht gemeldet haben. "Wie hoch die Dunkelziffer ist, können wir seriös derzeit nicht sagen", erklärte der Leiter der Ermittlungskommission, Gunnar Weiß.

"Dem Opferschutz und der Opfernachsorge räumen wir einen hohen Stellenwert ein", sagte Achim Tietz als Leiter des zuständigen Kriminalkommissariats. "Wir haben entsprechende Hilfen für die Kinder, für betroffene Angehörige, aber auch für unsere Kolleginnen und Kollegen der Ermittlungskommission "Camping" angeboten."

Neben dem Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs verfolgen die Ermittler zwei weitere Stränge. Zum einen geht es um die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet. Bei den Verdächtigen stellte die Polizei auf zahlreichen Datenträgern Beweismaterial mit einem Datenvolumen von 14 Terabyte sicher, wobei nur ein Teil der Fotos und Videos in Lügde entstand. Das Bundeskriminalamt hat Material aus anderen Fällen identifiziert.

Zum anderen schaut sich die Staatsanwaltschaft das Verhalten der Jugendämter im Kreis Lippe und im benachbarten niedersächsischen Landkreis Hameln-Pyrmont an. "Wir überprüfen, ob die Behörden Fehler gemacht haben", sagte der Detmolder Oberstaatsanwalt Ralf Vetter dazu am Mittwoch. (dpa/AZ)

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.