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  3. Freiburg: Missbrauchsfall von Staufen: Stiefvater gesteht vor Gericht

Freiburg
11.06.2018

Missbrauchsfall von Staufen: Stiefvater gesteht vor Gericht

Mutter und Stiefvater des im Internet zum Missbrauch angebotenen Neunjährigen müssen sich vor Gericht verantworten.
Foto: Patrick Seeger (dpa)

Im Fall des im Internet zum sexuellen Missbrauch verkauften Neunjährigen müssen sich ab heute die Mutter und der Stiefvater vor Gericht verantworten.

Der Hauptangeklagte im Missbrauchsfall von Staufen bei Freiburg hat die schweren Sexualverbrechen am Sohn seiner Lebensgefährtin gestanden. "Ich war die treibende Kraft", sagte der 39-Jährige am Montag im Prozess am Landgericht Freiburg mit monotoner Stimme. Dem einschlägig vorbestraften Mann und der 48 Jahre alten Mutter des Jungen wird vorgeworfen, den heute Neunjährigen mehr als zwei Jahre lang regelmäßig missbraucht und an andere Männer verkauft zu haben. 

Der Prozess begann mit der Schilderung grausamer Sexualstraftaten. In der mehr als 100 Seiten langen Anklageschrift ist die Rede von Fesselungen, extremen Demütigungen und Beschimpfungen, Drohungen sowie körperlicher Gewalt und Vergewaltigungen.

Schwere Vergewaltigung und Zwangsprostitution in 50 Fällen 

Der 39 Jahre alte Lebensgefährte der Mutter sagte, die Anklage sei, bis auf einige Kleinigkeiten, zutreffend. Er selbst habe die Mutter des Kindes unter Druck gesetzt. Die Initiative sei immer vom ihm ausgegangen. Die Mutter habe ihren Sohn für die Missbrauchshandlungen zur Verfügung gestellt - aus Angst, er könnte die Beziehung beenden.

Dem Paar werden unter anderem schwere Vergewaltigung und Zwangsprostitution in jeweils fast 60 Fällen zur Last gelegt. Angeklagt sind Taten zwischen Mai 2015 bis Ende August 2017. In dem Fall gibt es insgesamt acht Verdächtige. Die Mutter und ihr Lebensgefährte, beide Deutsche, gelten als die zentralen Figuren in dem Missbrauchsfall. Die Frau kündigte über ihren Anwalt an, sie werde sich im Laufe des Prozesses unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu ihrer Person und zu den Vorwürfen äußern.  

Der wegen Kindesmissbrauchs angeklagte Lebensgefährte (2. von links) und die angeklagte Mutter (2. von rechts) sitzen im Landgerichts Freiburg, links Verteidigerin Martina Nägele.
Foto: Patrick Seeger, dpa

In Prozessen gegen Freier des Jungen hatte der 39-Jährige zuvor als Zeuge ausgesagt und sich bereits als Haupttäter bezeichnet. Die Mutter hat bislang geschwiegen. Dem Paar wird auch der mehrfache Missbrauch einer Dreijährigen zur Last gelegt. Die Schwere und Vielzahl der Verbrechen sowie die Rolle der Mutter machen diesen Fall außergewöhnlich. Es gebe bei Kindesmissbrauch vergleichsweise wenig Frauen, die zur Täterin werden, sagte Staatsanwältin Nikola Novak.  

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Behörden und Justiz stehen dabei in der Kritik. Ihnen wird vorgeworfen, den Jungen nicht geschützt zu haben - obwohl sie von der Liebesbeziehung der Mutter zu dem wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraften Mann wussten. Das Kind lebt seit der Festnahme des Paares und der weiteren mutmaßlichen Täter im vergangenen Herbst bei einer Pflegefamilie. 

Eine Vielzahl der Taten war gefilmt worden

Eine Vielzahl der Taten war gefilmt worden - sowohl die, die das Paar beging, als auch die, die die Freier an dem sich laut Anklage "massiv ekelnden" und völlig wehrlosen Kind vollzogen. Die Aufnahmen dienen in diesem und den anderen Verfahren als Beweismittel. Außerdem führten die bisherigen Aussagen des 39-Jährigen auch zur Festnahme von Männern, denen das Kind zum Vergewaltigen überlassen worden war.

"Ich erhoffe mir, auch wenn es vielleicht unrealistisch ist, von der angeklagten Kindsmutter vielleicht mal eine Erklärung zur Motivation", sagte die Vertreterin der Nebenklage, Rechtsanwältin Katja Ravat, der Deutschen Presse-Agentur. Ravat vertritt in dem Prozess den missbrauchten Jungen. 

Ziel von Anklage und Nebenklage sei neben langjährigen Haftstrafen eine anschließende Sicherungsverwahrung, vor allem für den wegen schwerer Kindesmisshandlung vorbestraften Lebensgefährten der Mutter. "Dass ich dem Kind rückmelden kann, dass der Mann auf absehbare Zeit nicht mehr aus der Haft entlassen werden wird", sagte Ravat. Ein Urteil fällt voraussichtlich Mitte Juli.

Die Rolle von Jugendamt und Justiz in dem Fall werde in dem Strafprozess keine Rolle spielen, sagte Staatsanwältin Nikola Novak. Es seien jedoch, nachdem der Fall öffentlich wurde, mehrere Strafanzeigen eingegangen. Diese würden nun geprüft. Sollte es Hinweise auf Versäumnisse geben, werde diesen nachgegangen.(dpa/lsw)

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