Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Deutsche Bahn: Mit 2,5 Promille rauscht ein ICE-Lokführer an Wittenberg vorbei

Deutsche Bahn
10.01.2019

Mit 2,5 Promille rauscht ein ICE-Lokführer an Wittenberg vorbei

Ein ICE-Lokführer war mit 2,5 Promille am Steuer gesessen.
Foto: Silas Stein, dpa (Archiv)

Bundespolizisten haben den Lokführer später aus dem Zug geholt und abgelöst worden. Was die Deutsche Bahn zu dem Vorfall sagt und welche Promille für Lokführer gilt.

 Die ruckelige Fahrweise des ICE lässt den Zugchef misstrauisch werden, dann rauscht der Zug auch noch am geplanten Halt in Wittenberg vorbei: In Sachsen-Anhalt ist ein betrunkener Lokführer aus dem Zug geholt worden. Ein erster Test ergab einen Atemalkoholwert von knapp 2,5 Promille, wie Bundespolizei-Sprecherin Chris Kurpiers am Donnerstag sagte.

Die Bahn nahm dem 49-Jährigen den Triebfahrzeugführerschein ab und kündigte Konsequenzen an. Karl-Peter Naumann vom Fahrgastverband Pro Bahn forderte: "Wer so erwischt wird, ist die längste Zeit seines Lebens Lokführer gewesen."

Was war passiert? Der ICE 993 von Hamburg nach Leipzig hätte am Dienstagabend um 22.11 Uhr in Wittenberg in Sachsen-Anhalt halten sollen. Doch der Lokführer rauscht einfach durch den Bahnhof durch.

Der Zugbegleiter, dem bereits zuvor eine ungewöhnlich ruckelige Fahrweise des Zugs aufgefallen war, wendet sich an zwei Bundespolizisten, die in dem ICE auf der Heimfahrt von Berlin sind. Sie alarmieren Kollegen der Landespolizei, die den betrunkenen Lokführer beim nächsten Halt wenig später in Bitterfeld aus dem Zug holen. So schildert Bundespolizei-Sprecherin Kurpiers den Vorfall.

Reisende, die in Wittenberg aussteigen wollten, mussten mit dem nächsten Zug zurückfahren. Ein neuer Lokführer übernahm den ICE 993, mit etwa 65 Minuten Verspätung erreichte er sein Ziel Leipzig. Einen ähnlichen Fall mit so stark betrunkenem Lokführer habe sie noch nicht erlebt, sagte Kurpiers. Zuvor hatte die Mitteldeutsche Zeitung über den Vorfall berichtet.

Deutsche Bahn: Für Lokführer gilt eine Null-Promille-Grenze

Der Mann werde bis auf weiteres nicht mehr eingesetzt, sagte ein Bahn-Sprecher in Leipzig. Sein Führerschein wurde dem Eisenbahnbundesamt übergeben. Um ihn wiederzubekommen, müsse der 49-Jährige ähnlich wie im Straßenverkehr umfassende medizinische und psychologische Tests machen. Für Lokführer gelte eine strikte Null-Promille-Grenze. "Jeder Lokführer weiß seit seiner Einstellung, dass Alkohol im Dienst gar nicht geht", sagte der Sprecher.

Es stünden auch arbeitsrechtliche Konsequenzen im Raum. Welche das sein könnten, ließ der Sprecher offen. Zunächst müsse man das Ergebnis der Ermittlungen durch die Bundespolizei abwarten. Die ermittelt laut Kurpiers wegen Gefährdung des Bahnverkehrs - strafrechtlich drohen dem betrunkenen Lokführer damit eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft.

Betrunkener Lokführer: Ironische Kommentare in den sozialen Netzwerken

Betrunkene Lokführer seien Einzelfälle, betonten Bahn und Fahrgastverband. Das Unternehmen vertraue darauf, dass sich seine Beschäftigten an die Regeln halten, sagte der Bahn-Sprecher. Alkohol-Tests vor Fahrtantritt sei auch aus Gründen der Persönlichkeitsrechte nicht möglich. Ähnlich äußerte sich Karl-Peter Naumann von Pro Bahn. Es gebe bereits viele Sicherheitseinrichtungen. Der Lokführer müsse zum Beispiel alle zwei Minuten eine Wachsamkeitstaste drücken. Tue er das nicht, werde der Zug automatisch abgebremst. "Wenn der so voll ist, dass er einschläft oder vom Stuhl fällt, steht der Zug zwei Minuten später."

In den sozialen Netzwerken löste der Vorfall zahlreiche ironische Kommentare aus. Ein Nutzer schrieb: "Der Mann hat nach dem Alkoholkonsum extra sein Auto stehengelassen und öffentliche Verkehrsmittel benutzt! Vorbildlich!".

ICE rast an Wittenberg vorbei: Vor zwei Jahren schon einmal vorgekommen

Dass Lokführer versehentlich an einem Bahnhof vorbeifahren, kommt immer mal wieder vor. Fast auf den Tag genau vor zwei Jahren war schon einmal ein ICE an Wittenberg vorbei gefahren, ohne zu halten - am 4. Januar 2017. Der Lokführer bemerkte sein Missgeschick jedoch, stoppte den Zug und konnte in den Bahnhof zurückfahren.

Einen ähnlichen Fall hatte es damals kurz zuvor in Bitterfeld gegeben. Mehrfach sind Züge schon an Wolfsburg vorbeigerauscht, auch Göttingen und Uelzen (Niedersachsen) waren schon betroffen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.